Berufsunfähig und trotzdem arbeiten? Was du über die „Verweisung“ wissen musst

Stell dir vor, du hast deinen „Rettungsanker“, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), ausgeworfen, weil dein Körper nicht mehr so mitmacht, wie er sollte. Du bekommst deine Rente und fühlst dich sicher. Doch dann kommt die Frage: Darfst du eigentlich nebenbei etwas anderes arbeiten? Und kann die Versicherung dir die Rente streichen, nur weil du theoretisch noch fit für einen Bürojob wärst?

Hier kommen zwei Begriffe ins Spiel, die in jedem Beratungsgespräch bei uns in Melsungen auftauchen: die abstrakte und die konkrete Verweisung.

dein versicherungsmakler in melsungen erklärt dir den unterschied zwischen konkreter und abstrakter verweisung in der bu
Wir schauen unter die Haube: Transparente Analyse deiner bestehenden Verträge und Depots

Abstrakt vs. Konkret: Wo liegt der Unterschied?

Damit du keine bösen Überraschungen erlebst, müssen wir diese beiden Begriffe kurz voneinander trennen.

  1. Die abstrakte Verweisung (Der Theorie-Check): Hier prüft die Versicherung nur theoretisch, ob du aufgrund deiner Ausbildung irgendeinen anderen Job machen könntest. Ob es diesen Job in deiner Nähe überhaupt gibt, ist egal. In modernen Tarifen, die wir dir empfehlen, ist dieser Punkt fast immer gestrichen.

  2. Die konkrete Verweisung (Der Praxis-Check): Hier geht es darum, was du tatsächlich tust. Wenn du bereits einen neuen Job gefunden hast, darf die Versicherung prüfen, ob dieser deiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

     

Keine Angst vor der konkreten Verweisung

Viele Kunden haben Sorge, dass sie sofort ihre BU-Rente verlieren, wenn sie wieder ein paar Stunden arbeiten. Aber Entwarnung: Die Hürden für eine konkrete Verweisung sind hoch. Damit die Versicherung die Zahlung einstellen darf, müssen drei Dinge passen:

  • Deine Qualifikation: Der neue Job muss zu deiner Ausbildung und Erfahrung passen.

  • Deine soziale Wertschätzung: Du darfst nicht sozial „absteigen“ (z. B. vom Meister zum Hilfsarbeiter).

  • Dein Einkommen: Das ist der wichtigste Punkt. Meistens darfst du bis zu 80 % deines alten Bruttoeinkommens dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Die Flixmakler-Box

Wichtig für dich: Solange du dich entscheidest, gar nicht zu arbeiten, kann dich die Versicherung in einem guten Tarif niemals „konkret verweisen“. Die Rente läuft weiter, solange du berufsunfähig bist und keinen neuen Job ausübst.

Lies mehr dazu gerne hier in unserem speziellen Artikel.

 

Warum die Wahl des Versicherers entscheidend ist

Es gibt sogar Anbieter, die komplett auf die konkrete Verweisung verzichten. Das bedeutet: Du könntest als Tischler berufsunfähig sein, als Ausbilder voll verdienen und trotzdem deine volle BU-Rente zusätzlich erhalten. Ob eine solche Klausel für dich sinnvoll ist oder ob ein Standard-Tarif reicht, klären wir gemeinsam in deinem persönlichen Plan.

Wir beim Flixmakler schauen uns das Kleingedruckte für dich an, damit dein „Schutzwall“ auch wirklich hält, wenn es darauf ankommt.

 

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