Ambulante Pflegedienste rechnen entweder direkt mit den Pflegekassen oder über einen Dienstleister mit Inkassovollmacht ab. In beiden Fällen bestehen erhebliche rechtliche Risiken:
- Regressforderungen der Pflegekassen – Viele Rechtsschutzversicherungen decken außergerichtliche Streitigkeiten mit den Kassen nur eingeschränkt oder mit Sublimits ab.
- Strafrechtliche Vorwürfe – Es kommt immer wieder vor, dass ehemalige Mitarbeiter ihren früheren Arbeitgeber anzeigen, z. B. wegen angeblichen Abrechnungsbetrugs. In solchen Fällen schützt ein Spezial-Strafrechtsschutz.
- Vertragsstreitigkeiten mit Abrechnungsdienstleistern – Sollte es hier zu einem Streit kommen, wäre dieser nur mit einem Baustein Vertragsrecht abgesichert – und zwar ausschließlich vor Gericht, da Vertragsrecht außergerichtlich nicht versichert werden kann.
Diese Punkte sind nur ein Ausschnitt der möglichen rechtlichen Herausforderungen, mit denen Pflegedienste konfrontiert werden können. Ein individuell abgestimmter Rechtsschutz ist daher essenziell, um umfassend abgesichert zu sein.