Haftung und Schadensersatz

Weshalb die Details Ihrer Berufshaftpflichtpolice entscheidend sind

Pflegedienste brauchen passgenaue Deckungskonzepte für ihre Berufshaftpflichtversicherung – je nach Tätigkeit, Leistungsumfang und Zusatzangeboten. Entscheidend ist, dass die Risikosituation korrekt erfasst wird. Und das ist unsere Expertise!

Was wirklich zählt für ambulante Pflegedienste

Betriebs- und Berufshaftpflicht

Pflegedienste brauchen passgenaue Deckungen – je nach Tätigkeit, Leistungsumfang und Zusatzangeboten. Was wirklich zählt: Mehr dazu lesen →

Verspätete Meldung

Wenn Sie die Meldung an den Arzt versehentlich zu spät absetzen. Ihre Haftpflicht sollte dies nicht ausschließen, sonst kann es teuer werden. Lesen Sie hier mehr dazu →

Vermögensschäden im Pflegedienst

Pflegedienste beraten, dokumentieren, beantragen und rechnen ab. Je mehr Vorgänge, um so größer der Fehlerpotential. Mehr dazu lesen →

Haftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegerin liest nachts bei Straßenlaterne einen Behandlungsplan neben ihrem Dienstwagen
Sorgfalt und Verantwortung im Einsatz

Eine Haftpflichtversicherung für ambulante Pflegedienste muss die tatsächlichen Tätigkeiten Ihres Betriebs sauber abbilden – von Pflege und Behandlungspflege über Hauswirtschaft, Betreuung und Fahrdienste bis zu Beratung, Anträgen oder organisatorischen Aufgaben. Wichtig wird das besonders, wenn zusätzliche Angebote hinzukommen, etwa Seniorenwohngruppen, Schulungen, Webinare, Senioren-Kitas oder Alltagsbegleitung.

Solche Nebenleistungen sollten nicht pauschal vorausgesetzt, sondern ausdrücklich geprüft werden. Auch Regressforderungen der Krankenkassen, Dokumentation, Schadenprozesse und die Frage, wie der Versicherer mit Teilungsabkommen umgeht, können bei der Auswahl eine Rolle spielen.

Wir prüfen deshalb Tätigkeiten, Zusatzangebote, Deckungsinhalte, Ausschlüsse und Regressrisiken – damit Ihr Pflegedienst sinnvoll und nicht nur günstig abgesichert ist.

Lesen Sie in unserem Blogbeitrag alles zum Thema Haftpflicht für Ihren Ambulanten Pflegedienst.

Eine Pflegekraft im blauen Kasack begleitet einen älteren Mann mit Gehstock durch eine Tür – Symbol für erweiterte Tätigkeiten im ambulanten Pflegedienst.
Alltagsbegleitung und erweiterte Betreuung: Zusätzliche Leistungen bedeuten zusätzliche Haftungsrisiken, die im Vertrag sauber definiert sein müssen.

Erweiterte Tätigkeiten – das unterschätzte Risiko im Haftpflichtschutz

Viele ambulante Pflegedienste bieten neben der klassischen Pflege weitere Leistungen an: etwa Betreuung in Senioren-Tagesstätten, Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige, Alltagsbegleitung, Schulungen oder digitale Angebote. Genau solche erweiterten Tätigkeiten können Einfluss auf den Haftpflichtschutz haben.

Deshalb sollten diese Leistungen dem Versicherer bekannt sein und sauber in der Tätigkeitsbeschreibung berücksichtigt werden. Eine gezielte Ausschreibung schafft Klarheit, ob Ihr Versicherungsschutz wirklich zu Ihrem Betrieb passt.

Eine ältere Frau im Rollstuhl übergibt einem Pfleger in blauen Kasack einen Schlüssel – Symbol für das Risiko Schlüsselverlust im Pflegedienst.

Schlüsselverlust – ein oft unterschätztes Risiko

Pflegekräfte erhalten regelmäßig Schlüssel von Patienten, Angehörigen, Einrichtungen oder Büros. Geht ein Schlüssel verloren, kann daraus schnell ein teurer Haftpflichtschaden werden – insbesondere, wenn ganze Schließanlagen ausgetauscht werden müssen.

Deshalb sollte geprüft werden, ob Schlüsselverlust in Ihrer Betriebshaftpflicht mitversichert ist, welche Schlüsselarten eingeschlossen sind und bis zu welcher Höhe der Versicherer leistet.

Lesen Sie in unserem Blogbeitrag alles zum Thema Haftpflicht für Ihren Ambulanten Pflegedienst.

Focusthema: Zahlt Ihr Versicherer, wenn Ihre Pflegekraft zu spät den Arzt ruft?

Erschöpfte Pflegekraft nach dem Einsatz – Symbol für die Verantwortung ambulanter Pflege ohne ausreichenden Versicherungsschutz

Ein auf Heilberufe spezialisierter Versicherer – klingt nach guter Wahl für einen Pflegedienst. Aber was steht wirklich im Kleingedruckten? Wir haben mindestens einen Tarif gefunden, der einen Ausschluss enthält, der im ambulanten Pflegedienst regelmäßig zum Tragen kommen kann: die verspätete oder unterlassene Verweisung an einen Arzt. Was das bedeutet und warum gerade ambulante Dienste hier besonders exponiert sind – im Blogbeitrag.

Lesen Sie in unserem Blogbeitrag alles zu diesem wichtigen Thema für Ihren ambulanten Pflegedienst.

Die sechs Säulen der Versicherungsthemen für ambulante Pflegedienste

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Haftung & Schadenersatz

Pflegedienste brauchen passgenaue Deckungen – je nach Tätigkeit, Leistungsumfang und Zusatzangeboten. Entscheidend ist, dass die Risikosituation korrekt erfasst wird. Alles dazu steht auf dieser Seite.

KFZ und Fuhrpark

Pflegefahrzeuge täglich im Einsatz – aber wirklich abgesichert? Führerscheinkontrolle, UVV, Privatnutzung: Ein einziger blinder Fleck kann zur Existenzfrage werden. Wir schauen genauer hin als andere. Mehr dazu lesen →

Cyber- und Datensicherheit

Patientendaten sind besonders sensibel. Cyberangriffe, Datenschutzvorfälle und Betriebsunterbrechungen können schnell existenziell werden. Auch dann, wenn Sie Cloudlösungen nutzen. Mehr dazu lesen →

Vermögensschäden im Pflegedienst

Pflegedienste beraten, dokumentieren, beantragen und rechnen ab. Wenn dabei ein Fehler entsteht, kann ein finanzieller Schaden entstehen – ohne dass jemand verletzt wird oder etwas kaputtgeht. Mehr dazu lesen →

Rechtskosten & Regressforderung

Pflegedienste geraten schnell in rechtliche Auseinandersetzungen – etwa bei Regress, Abrechnung oder Vorwürfen im Berufsalltag. Über unseren Rahmenvertrag sind besondere Verbesserungen möglich. Mehr dazu lesen →

Tariftreue & Mitarbeitervorteile

Tariftreue, bAV, bKV und Lohnnebenleistungen können für Pflegedienste wichtige Personalinstrumente sein – sollten aber sauber und haftungssicher umgesetzt werden. Mehr dazu lesen →

Warum Pflegedienste mit Flixmakler arbeiten

Illustration eines Versicherungsmaklers der Flixmakler GmbH der Gründlichkeit und Ordentlichkeit ausdrückt
  • Spezialisiert auf ambulante Pflegedienste: Haftpflicht, Rechtsschutz, Cyber, Fuhrpark, Inhalt, bAV/bKV und weitere Risiken aus einer Hand
  • Keine Standardlösung von der Stange: Wir prüfen Tätigkeiten, Mitarbeiterzahl, Fahrzeuge, Schlüsselrisiken, Abrechnung und Zusatzleistungen sauber vor der Ausschreibung
  • Versicherungsmakler statt Vertreter: Wir sind kein Bankdienstleister und keine Ausschließlichkeitsagentur eines einzelnen Versicherers
  • Digitale Datenaufnahme: Über unseren Pflegedienst-Check erfassen wir die wichtigsten Angaben strukturiert und zeitsparend
  • Persönlich erreichbar: Keine Callcenter, keine ständig wechselnden Ansprechpartner – Sie sprechen mit Menschen, die Ihren Betrieb kennen
  • Digitale Verwaltung: Verträge, Dokumente, Rechnungen und Schadenunterlagen stehen 24/7 in App/WebApp bereit
  • Erfahrung mit echten Problemfällen: Schlüsselverlust, Regress, Strafrechtsschutz, Cyberangriff, Kfz-Schadenquote und abweichende Tätigkeiten denken wir von Anfang an mit

Vermögensschäden im Pflegedienst

Vermögensschäden: Wenn Fehler unmittelbar Geld kosten

Nicht jeder Haftungsfall beginnt mit einer verletzten Person oder einer beschädigten Sache. Fehler bei Anträgen, Fristen, Auskünften oder Verwaltungsabläufen können unmittelbar finanzielle Schäden verursachen – beim Pflegebedürftigen, bei Geschäftspartnern oder im eigenen Pflegedienst.

Wir helfen Ihnen, diese oft übersehenen Risiken zu erkennen und geeignete Lösungen zu entwickeln.

Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes steht mit einem Schreiben in der Hand am Bürofenster und blickt auf sein Dienstfahrzeug und seine Pflegekraft

Wenn aus Hilfestellung plötzlich Haftung wird

Pflegedienste unterstützen ihre Kunden häufig bei Anträgen, Verordnungen, Hilfsmitteln oder der Durchsetzung von Leistungsansprüchen. Eine falsche Auskunft oder eine versäumte Frist kann dazu führen, dass einem Pflegebedürftigen Geld verloren geht.

Solche Fehler lassen sich nicht immer verhindern. Entscheidend ist, Zuständigkeiten und Abläufe klar zu regeln und sich auf mögliche Schadenersatzforderungen vorzubereiten.

Wir zeigen Ihnen, wo aus gut gemeinter Unterstützung ein finanzielles Haftungsrisiko entstehen kann.

Lesen Sie in unserem Blogbeitrag alles zu diesem wichtigen Thema für Ihren ambulanten Pflegedienst.

Pflegedienst-Inhaberin im Beratungsgespräch mit einem Anwalt über finanzielle Haftungsrisiken

Leistung erbracht – Geld trotzdem verloren?

Unvollständige Leistungsnachweise, fehlende Qualifikationsnachweise oder Fehler in der Abrechnung können erhebliche Rückforderungen auslösen. Im schlimmsten Fall kommen Prüfungen, Rechtskosten oder sogar der Verdacht einer vorsätzlichen Falschabrechnung hinzu.

Nicht jede Rückforderung lässt sich absichern. Umso wichtiger sind funktionierende Kontrollen, eine belastbare Dokumentation und eine Lösung für die Risiken, die trotz aller Vorsorge verbleiben.

Wir betrachten nicht nur den möglichen Schaden, sondern auch die Ursachen, die dazu führen können.

Lesen Sie in unserem Blogbeitrag alles zu diesem wichtigen Thema für Ihren ambulanten Pflegedienst.

Pflegedienst-Inhaberin im Beratungsgespräch mit einem Anwalt über finanzielle Haftungsrisiken

Leistung erbracht – Geld trotzdem verloren?

Unvollständige Leistungsnachweise, fehlende Qualifikationsnachweise oder Fehler in der Abrechnung können erhebliche Rückforderungen auslösen. Im schlimmsten Fall kommen Prüfungen, Rechtskosten oder sogar der Verdacht einer vorsätzlichen Falschabrechnung hinzu.

Nicht jede Rückforderung lässt sich absichern. Umso wichtiger sind funktionierende Kontrollen, eine belastbare Dokumentation und eine Lösung für die Risiken, die trotz aller Vorsorge verbleiben.

Wir betrachten nicht nur den möglichen Schaden, sondern auch die Ursachen, die dazu führen können.

Lesen Sie in unserem Blogbeitrag alles zu diesem wichtigen Thema für Ihren ambulanten Pflegedienst.

FAQ zum Thema Vermögensschadenhaftung

Darf eine Kasse wegen einer falschen Position die gesamte Abrechnung zurückweisen?

Bei häuslicher Krankenpflege nach dem SGB V nicht automatisch. Unstrittige Positionen sollen grundsätzlich nicht allein wegen einzelner fehlerhafter Positionen zurückgewiesen werden. Bei überwiegend falschen Positionen oder überwiegend nicht vereinbarten Preisen kann die Gesamtabrechnung betroffen sein.

Für Pflegesachleistungen nach dem SGB XI müssen die jeweils geltenden Vereinbarungen gesondert geprüft werden.

Nicht zwingend. Zusätzlich zur tatsächlichen Leistung können eine wirksame Verordnung oder Genehmigung, die richtige Qualifikation, eine vertragsgemäße Dokumentation und eine korrekte Abrechnung erforderlich sein.

Die Verantwortung geht nicht vollständig auf das Abrechnungszentrum über. Zumindest für die häusliche Krankenpflege stellen die Rahmenempfehlungen klar, dass der Leistungserbringer für die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben durch das beauftragte Abrechnungszentrum verantwortlich bleibt.

Nein. Die Rückzahlung einer Vergütung, auf die kein Anspruch bestand, ist nicht automatisch ein Schadenersatzanspruch. Ursache, Anspruchsgrundlage und mögliche Unterstützung müssen getrennt geprüft werden.

Fristen sichern, den beanstandeten Zeitraum abgrenzen und Verordnungen, Genehmigungen, Leistungsnachweise, Dienstpläne, Qualifikationsnachweise sowie Abrechnungsdaten vollständig zusammenstellen.

Schnell - gründlich - kundenorientiert

Erste Datenaufnahme

Unser digitaler Fragenbogen der die wichtigstren Themen eines ambulanten Pflegedienstes berührt. Damit wir ein erstes Bild bekommen. Starten Sie hier den 3-Minuten Pflegedienst-Check.

Beratung online oder offline

Der schnellste Weg zur unverbindlichen Beratung. Gleich hier Wunschtermin buchen. Wir treffen uns digital oder in unserem Büro.

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FAQ

Welche Haftpflichtversicherung braucht ein ambulanter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst benötigt eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, die auf die besonderen Risiken der Pflegebranche abgestimmt ist. Entscheidend ist dabei nicht allein die Bezeichnung der Versicherung. Im Vertrag müssen sämtliche tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten und Angebote des Pflegedienstes berücksichtigt sein – von der Grund- und Behandlungspflege bis zu hauswirtschaftlichen Leistungen, Alltagsbegleitung oder zusätzlichen Betreuungsangeboten.

Außerdem sollte geprüft werden, welche Personen mitversichert sind, welche Versicherungssummen gelten und ob für einzelne Risiken besondere Entschädigungsgrenzen bestehen. Eine Standardlösung reicht daher nicht immer aus. Der Versicherungsschutz sollte zum tatsächlichen Geschäftsmodell des Pflegedienstes passen.

Die Betriebshaftpflicht betrifft typische Risiken, die aus dem laufenden Betrieb entstehen. Dazu kann beispielsweise ein Sachschaden in der Wohnung eines Patienten oder die Verletzung eines Besuchers in den Geschäftsräumen gehören.

Die Berufshaftpflicht bezieht sich dagegen auf Schäden, die durch die pflegerische oder betreuende Tätigkeit verursacht werden. Beispiele sind Fehler bei der Medikamentengabe, bei der Mobilisation eines Patienten oder bei der Durchführung einer angeordneten Pflegemaßnahme.

Bei ambulanten Pflegediensten greifen betriebliche und berufliche Risiken häufig ineinander. Deshalb sollten beide Bereiche in einem abgestimmten Versicherungskonzept berücksichtigt werden. Wichtig ist vor allem, dass alle ausgeübten Tätigkeiten im Vertrag erfasst sind.

Eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung kann Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden abdecken. Dazu zählen beispielsweise Verletzungen eines Patienten durch einen pflegerischen Fehler oder Schäden am Eigentum eines Patienten.

Ob der Pflegedienst tatsächlich für einen Schaden haftet, wird zunächst geprüft. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes reguliert. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer ab – falls erforderlich auch vor Gericht.

Nicht jeder Schaden ist jedoch automatisch versichert. Entscheidend sind unter anderem der konkrete Haftungsgrund, die versicherten Tätigkeiten, mögliche Ausschlüsse sowie vereinbarte Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen.

In einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sind in der Regel auch die Mitarbeitenden des Pflegedienstes mitversichert, wenn sie im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben handeln. Dazu können neben Pflegefach- und Pflegehilfskräften beispielsweise Auszubildende, Praktikanten, Betreuungskräfte und Mitarbeitende in der Hauswirtschaft gehören.

Ob auch freie Mitarbeitende, ehrenamtlich Tätige oder andere eingesetzte Personen einbezogen sind, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Deshalb sollte genau geprüft werden, welche Personengruppen der Vertrag erfasst. Voraussetzung für den Versicherungsschutz bleibt außerdem, dass die ausgeübte Tätigkeit zum versicherten Betriebsumfang gehört.

Zusätzliche Angebote sind nicht automatisch versichert, nur weil der Pflegedienst bereits über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten im Versicherungsvertrag beschrieben und eingeschlossen wurden.

Neben der klassischen Grund- und Behandlungspflege können Pflegedienste beispielsweise Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfen, Schulungen, Webinare, Seniorenwohngruppen oder sogenannte Senioren-Kitas anbieten. Auch neue Leistungen, die erst nach Vertragsabschluss hinzukommen, sollten dem Versicherer mitgeteilt werden.

Je genauer der tatsächliche Betriebsumfang erfasst ist, desto geringer ist das Risiko, dass es im Schadenfall zu Unklarheiten über den Versicherungsschutz kommt.

Gerade Personenschäden können langfristig hohe Schadenersatzforderungen auslösen. Neben Behandlungskosten können beispielsweise Verdienstausfälle, Schmerzensgeld, Pflegekosten oder Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern entstehen.

Für Pflegedienste können zudem gesetzliche, vertragliche oder behördliche Anforderungen an den Haftpflichtschutz relevant sein. Nach unserer Einschätzung sollte eine geeignete Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden vorsehen.

Zusätzlich ist zu prüfen, wie oft die Versicherungssumme pro Versicherungsjahr zur Verfügung steht und ob für einzelne Risiken niedrigere Entschädigungsgrenzen gelten. Die passende Höhe richtet sich daher auch nach Größe, Tätigkeiten und Risikoprofil des Pflegedienstes.

Nicht nur der Preis entscheidet über die Qualität einer Haftpflichtversicherung. Wichtig ist vor allem, ob das Versicherungskonzept die tatsächlichen Tätigkeiten und besonderen Risiken des Pflegedienstes erfasst.

Geprüft werden sollten unter anderem die Versicherungssummen, mögliche Selbstbeteiligungen, besondere Entschädigungsgrenzen und relevante Ausschlüsse. Auch der Umgang mit neuen Tätigkeiten, freien Mitarbeitenden, Schlüsselverlusten oder Datenschutzrisiken kann sich je nach Anbieter unterscheiden.

Darüber hinaus ist es hilfreich, wenn Versicherer und Vermittler Erfahrung mit Pflegebetrieben und deren Schadenfällen besitzen. Ein sorgfältiger Vergleich sollte deshalb nicht nur Beiträge, sondern insbesondere Leistungen und Bedingungen berücksichtigen.

Grundsätzlich sollten alle regelmäßig oder gelegentlich angebotenen Tätigkeiten vollständig beschrieben werden. Dazu gehören neben der Grund- und Behandlungspflege beispielsweise hauswirtschaftliche Leistungen, Alltagsbegleitung, Pflegeberatung, Schulungen, betreute Wohngruppen oder Fahr- und Begleitdienste.

Auch besondere Versorgungsformen wie Intensivpflege oder die Betreuung bestimmter Patientengruppen können für die Risikobeurteilung wichtig sein. Maßgeblich ist nicht nur, was im Firmennamen oder in der Gewerbeanmeldung steht, sondern was der Pflegedienst tatsächlich anbietet und ausführt.

Eine möglichst genaue Tätigkeitsbeschreibung schafft Klarheit darüber, welche Betriebsbereiche vom vereinbarten Versicherungsschutz umfasst sind.

Veränderungen des Betriebs können sich auf den Versicherungsschutz und die Beitragshöhe auswirken. Bei Haftpflichtversicherungen für Pflegedienste wird der Beitrag häufig anhand der beschäftigten Personen kalkuliert. Der Versicherer fragt diese und weitere prämienrelevante Merkmale in der Regel einmal jährlich ab und passt den Vertrag gegebenenfalls an die aktuelle Betriebsgröße an.

Unabhängig davon sollten wesentliche Veränderungen möglichst zeitnah mitgeteilt werden. Dazu gehören beispielsweise neue Standorte oder Gesellschaften sowie zusätzliche Pflege-, Betreuungs- oder Serviceleistungen.

Ergänzend streben wir an, die gesamte betriebliche Versicherungssituation einmal jährlich gemeinsam mit unseren Kunden zu überprüfen. So kann der Versicherungsschutz mit der Entwicklung des Pflegedienstes Schritt halten.

Freie Mitarbeitende, Honorarkräfte und Subunternehmer sind nicht in jedem Haftpflichtvertrag automatisch wie eigene Beschäftigte mitversichert. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen und der konkreten Zusammenarbeit.

Zu klären ist insbesondere, ob Schäden durch diese Personen dem Pflegedienst zugerechnet werden können und ob der Versicherungsvertrag dafür Schutz vorsieht. Unabhängig davon kann für den eingesetzten Dienstleister eine eigene Betriebs- oder Berufshaftpflicht erforderlich sein.

Pflegedienste sollten deshalb vor dem Einsatz externer Kräfte prüfen, wie die Verantwortlichkeiten geregelt sind und welche Versicherungsnachweise benötigt werden.

Ein möglicher Haftpflichtschaden sollte immer sofort gemeldet und nachvollziehbar dokumentiert werden. Hilfreich sind beispielsweise ein genauer Schadenbericht, Kontaktdaten der Beteiligten, Fotos, Zeugenaussagen sowie vorhandene Pflege- oder Einsatzdokumentationen. Diese fragen wir i.d.R. digital ab.

Der Versicherer prüft anschließend, ob der Pflegedienst rechtlich für den Schaden verantwortlich ist und ob Versicherungsschutz besteht. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden im vereinbarten Umfang reguliert. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen werden abgewehrt.

Der Pflegedienst sollte Ansprüche nicht ohne vorherige Abstimmung anerkennen oder Zahlungen zusagen. Welche konkreten Mitwirkungs- und Meldepflichten gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Der Verlust fremder Schlüssel kann je nach Vertrag über die Betriebshaftpflicht mitversichert sein. Dabei sollten insbesondere die vereinbarte Entschädigungsgrenze, eine mögliche Selbstbeteiligung und der Umfang der übernommenen Kosten geprüft werden.

Bei Datenschutzverletzungen und Cybervorfällen ist die Abgrenzung schwieriger. Einzelne Schadenersatzansprüche Dritter können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Haftpflichtversicherung erfasst sein. Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechungen, Benachrichtigungen oder Krisenmanagement gehören dagegen in eine eigenständige Cyberversicherung, denn sie stellen Eigenschäden dar und werden durch die Betriebshaftpflicht nicht gedeckt. Lesen Sie dazu unsere Expertenseite zum Thema Cyberversicherung für ambulante Pflegedienste.

Da Pflegedienste mit besonders sensiblen Gesundheitsdaten arbeiten, sollten Haftpflicht- und Cyberschutz aufeinander abgestimmt werden.

Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern können unterschiedliche Ursachen haben und sind deshalb versicherungsrechtlich nicht einheitlich zu beurteilen.

Geht nach einem versicherten Personenschaden – etwa infolge eines Pflegefehlers – der Schadenersatzanspruch des Patienten auf seine Kranken- oder Pflegekasse über, kann die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung die Forderung prüfen, berechtigte Ansprüche erfüllen und unberechtigte Ansprüche abwehren.

Für eigenständige Regressansprüche, beispielsweise nach einem Arbeitsunfall, kommt es auf die Versicherungsbedingungen an. Abrechnungs-, Vergütungs- und Rückforderungsstreitigkeiten sind dagegen regelmäßig keine Haftpflichtschäden und können eher den Bereich der Rechtsschutzversicherung betreffen.

Die Unterschiede und den möglichen Versicherungsschutz erläutern wir ausführlich auf unserer Themenseite und in einem gesonderten Blogbeitrag.

Die drei Versicherungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Betriebs- und Berufshaftpflicht kümmert sich um Schadenersatzansprüche Dritter. Dazu gehört auch die Abwehr unberechtigter Haftpflichtforderungen – dieser sogenannte passive Rechtsschutz ersetzt jedoch keine betriebliche Rechtsschutzversicherung.

Eine Rechtsschutzversicherung kann beispielsweise bei arbeits-, steuer-, verkehrs- oder vertragsrechtlichen Streitigkeiten helfen, sofern der jeweilige Bereich eingeschlossen ist. Eine Cyberversicherung konzentriert sich dagegen auf digitale Vorfälle wie Hackerangriffe, Datenverlust, IT-Ausfälle und Datenschutzverletzungen.

Ein abgestimmtes Konzept soll Überschneidungen berücksichtigen und gleichzeitig vermeiden, dass wichtige Risikobereiche zwischen den einzelnen Verträgen offenbleiben.

Starten Sie mit uns!

Nehmen wir uns zusammen die Absicherung Ihres Pflegedienstes vor. Besser heute als morgen!
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