Die nächste Adresse ist schon im Navi. Gleichzeitig kommt eine WhatsApp-Nachricht aus der Verwaltung. Vielleicht hat sich eine Tour geändert. Vielleicht wartet ein Patient. Vielleicht möchte die Pflegedienstleitung nur kurz wissen, ob alles läuft.
Also einmal aufs Display schauen.
Nur zwei Sekunden.
Genau darin liegt eines der alltäglichsten Unfallrisiken im Fuhrpark eines ambulanten Pflegedienstes.
Denn Pflegekräfte verbringen einen erheblichen Teil ihres Arbeitstages unterwegs. Sie wechseln ständig zwischen Patienten, Adressen und Touren. Das Smartphone ist dabei Arbeitsmittel, Navigationsgerät und Kommunikationszentrale zugleich.
Und genau deshalb verdient das Thema mehr Aufmerksamkeit als ein Hinweis im Fahrerhandbuch.
Was ist während der Fahrt überhaupt erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung regelt die Nutzung elektronischer Geräte ziemlich eindeutig. Ein Smartphone darf während der Fahrt grundsätzlich nur benutzt werden, wenn es nicht aufgenommen oder gehalten wird und entweder per Sprachsteuerung beziehungsweise Vorlesefunktion bedient wird oder lediglich eine kurze, der Verkehrssituation angepasste Blickzuwendung erforderlich ist. Das betrifft nicht nur Mobiltelefone, sondern beispielsweise auch Navigationsgeräte und Touchscreens.
Ein Smartphone an der Halterung ist also nicht automatisch tabu. Aber auch hier gilt: Der Blick auf das Gerät darf nur kurz sein und muss zur jeweiligen Verkehrs-, Sicht- und Wettersituation passen.
Das klassische Handy in der Hand gehört während der Fahrt dagegen schlicht nicht dorthin.
„Ich wollte doch nur kurz nachsehen“
Genau das ist das Problem.
In einem Pflegefuhrpark sind es selten lange Telefonate. Viel häufiger sind es kleine Situationen:
Die nächste Patientenadresse wird gesucht.
Eine Nachricht erscheint auf dem Display.
Die Tourenplanung meldet eine Änderung.
Ein Kollege ruft an.
Eine Telefonnummer soll noch schnell gewählt werden.
Jeder einzelne Vorgang wirkt harmlos.
Aber während der Blick auf dem Display liegt, fährt das Fahrzeug weiter.
Und anders als im Büro kann aus einer Sekunde Unaufmerksamkeit unmittelbar ein Blechschaden, ein Personenschaden oder ein Totalschaden werden.
Und dann wird aus Ablenkung ein Fuhrparkproblem
Für den Mitarbeiter ist ein Handyverstoß zunächst ein persönliches Verkehrsdelikt. Wer ein elektronisches Gerät beim Führen eines Kraftfahrzeugs rechtswidrig benutzt, muss derzeit mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind es 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot; bei Sachbeschädigung 200 Euro, zwei Punkte und ebenfalls ein Monat Fahrverbot.
Für den Pflegedienst endet das Problem aber nicht beim Bußgeld.
Denn ein Unfall mit einem Dienstfahrzeug landet in der Schadenstatistik des Fuhrparks. Mehrere solcher Schäden können die Schadenquote verschlechtern, Selbstbeteiligungen erhöhen, Versicherungsbeiträge belasten oder irgendwann sogar die Frage aufwerfen, zu welchen Konditionen der Fuhrpark künftig noch versicherbar ist.
Der kurze Blick aufs Handy ist deshalb nicht nur ein Fahrerproblem. Er kann zum betriebswirtschaftlichen Problem des Pflegedienstes werden.
Auch die Kaskoversicherung sollte man im Blick behalten
Noch ein Punkt wird gerne übersehen: Bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten kann im Kaskobereich die Frage der groben Fahrlässigkeit relevant werden.
Ob Handynutzung im konkreten Unfall tatsächlich grob fahrlässig war, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Rechtsprechung kennt aber Fälle, in denen die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung bei hoher Geschwindigkeit als grob fahrlässig eingeordnet wurde.
Deshalb lohnt auch hier ein Blick ins Bedingungswerk des Kaskovertrags: Wie geht der Versicherer mit grober Fahrlässigkeit um?
Was kann ein Pflegedienst praktisch tun?
Ein Verbot allein reicht meistens nicht.
Wenn Pflegekräfte während der Tour ständig erreichbar sein sollen, Touränderungen aufs Smartphone geschickt werden und gleichzeitig erwartet wird, dass sie unmittelbar reagieren, entsteht ein Widerspruch.
Eine gute Fuhrparkorganisation sollte deshalb festlegen:
- Nachrichten und Touränderungen werden nur im Stand gelesen.
- Telefonate während der Fahrt erfolgen ausschließlich über geeignete Freisprecheinrichtungen.
- Navigation wird vor Fahrtbeginn eingestellt.
- Mitarbeiter dürfen Anrufe oder Nachrichten während der Fahrt ausdrücklich unbeantwortet lassen.
- Führungskräfte leben dieselbe Regel vor.
Das Entscheidende ist dabei nicht das Regelwerk auf Papier.
Der Mitarbeiter muss wissen: Niemand erwartet von mir, dass ich während der Fahrt auf eine Nachricht reagiere.
Fahrsicherheit beginnt nicht beim Versicherungsvertrag
Eine gute Kfz-Versicherung ist wichtig. Noch besser ist ein Schaden, der gar nicht erst passiert.
Gerade bei Pflegefuhrparks mit vielen Fahrern, vielen kurzen Strecken und täglich wechselnden Situationen lohnt es sich deshalb, nicht nur über Beiträge und Selbstbeteiligungen zu sprechen.
Auch Fahrverhalten, Organisation und klare Regeln gehören zu einem professionell geführten Fuhrpark.
Denn eine gute Schadenquote entsteht nicht beim Versicherer. Sie entsteht jeden Tag hinter dem Steuer.