„Eine Cyberversicherung zahlt doch sowieso nicht“

Dieser Mythos hat einen wahren Kern – und genau deshalb ist er so gefährlich

„Eine Cyberversicherung zahlt nicht – das hört man immer wieder. Gerade Pflegedienste zweifeln deshalb, ob sich der Abschluss lohnt. Dieser Mythos hat einen wahren Kern. Aber er erzählt nur die halbe Geschichte.“

Pflegedienstinhaber steht selbstbewusst hinter einem Schutzschild während ein frustrierter Hacker in Pflegekleidung daran scheitert – Symbol für wirksamen Cyberschutz
Wer die Spielregeln kennt und einhält, lässt den Hacker ins Leere laufen.

„Warum manche sagen: Cyberversicherung zahlt nicht – und was Pflegedienste daraus lernen sollten“

Versicherungen funktionieren nach einem Grundprinzip: Der Versicherte hält bestimmte Mindestanforderungen ein – und der Versicherer leistet im Schadensfall. Diese Mindestanforderungen heißen im Versicherungsrecht Obliegenheiten.

Bei Cyberversicherungen sind das technische und organisatorische Mindeststandards, die der Versicherte nachweislich einhalten muss. Wer sie nicht einhält – oder im Schadensfall nicht nachweisen kann, dass er sie eingehalten hat – riskiert die Leistungsablehnung. Vollständig oder teilweise.

Das klingt hart. Ist es auch. Aber es ist kein Trick des Versicherers – es ist die logische Konsequenz daraus, dass eine Versicherung kein Freifahrtschein für Nachlässigkeit ist.


Was typische Obliegenheiten in Cyberversicherungen sind

Die genauen Anforderungen variieren je nach Versicherer und Police. Typischerweise gehören dazu:

Aktuelle Software und Updates – Betriebssysteme, Anwendungen und Sicherheitssoftware müssen regelmäßig aktualisiert werden. Veraltete Software mit bekannten Sicherheitslücken ist ein häufiger Ablehnungsgrund.

Funktionierender Virenschutz – Ein aktueller Virenscanner auf allen genutzten Geräten ist in den meisten Policen Pflicht.

Zwei-Faktor-Authentifizierung – Für Systeme mit sensiblen Daten – und dazu gehören Patientendaten definitiv – fordern viele Versicherer eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Dokumentierte Zugriffsrechte – Wer hat Zugriff auf welche Systeme? Diese Frage muss dokumentiert beantwortet werden können. Ehemalige Mitarbeiter mit aktiven Zugängen sind ein klassisches Risiko.

Regelmäßige Datensicherung – Und zwar offline, getrennt vom Hauptsystem. Wir haben das in Blogbeitrag 4 ausführlich behandelt.

Mitarbeiterschulungen – Viele Versicherer fordern den Nachweis, dass Mitarbeiter regelmäßig zu Phishing und digitalen Bedrohungen geschult werden.

Meldepflichten einhalten – Wer einen Vorfall nicht fristgerecht meldet – sowohl dem Versicherer als auch der Datenschutzbehörde – riskiert ebenfalls die Leistungsablehnung.


Das eigentliche Problem: Viele Inhaber kennen ihre Obliegenheiten nicht

Hier liegt der Kern des Problems – und gleichzeitig die Lösung.

Die meisten Pflegedienstinhaber, die eine Cyberversicherung abschließen, lesen den Versicherungsschein nicht vollständig. Sie verstehen die Obliegenheiten nicht im Detail. Und sie wissen nicht, ob ihr Betrieb diese Anforderungen tatsächlich erfüllt.

Das ist kein Vorwurf. Versicherungsverträge sind komplex. Und im Alltag eines ambulanten Pflegedienstes hat niemand Zeit, sich durch mehrseitige Klauselwerke zu arbeiten.

Aber das Ergebnis ist fatal: Im Schadensfall stellt sich heraus, dass eine Anforderung nicht erfüllt war – und die Versicherung lehnt ab. Genau das sind die Fälle, von denen man hört. Und genau das ist vermeidbar.


Was das für Ihre Beratung bedeutet

Als TÜV-zertifizierter Berater für Cyberrisiken ist es unser ausdrücklicher Anspruch, nicht nur die richtige Police für Ihren Betrieb zu finden – sondern sicherzustellen, dass Sie im Schadensfall auch tatsächlich abgesichert sind.

Das bedeutet konkret:

Vor dem Abschluss: Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Obliegenheiten die in Frage kommenden Policen voraussetzen – und ob Ihr Betrieb diese realistisch erfüllen kann. Eine Police, deren Anforderungen Sie nicht erfüllen können, schließen wir nicht ab.

Nach dem Abschluss: Wir erklären Ihnen genau, was Sie tun müssen, um die Obliegenheiten dauerhaft einzuhalten. Denn eine Cyberversicherung ist keine einmalige Entscheidung – sie erfordert laufende Aufmerksamkeit.

Im Schadensfall: Wir begleiten Sie. Wir wissen, welche Fristen gelten, welche Dokumentation gefordert wird und wie die Kommunikation mit dem Versicherer ablaufen sollte – damit Ihre berechtigten Ansprüche auch durchgesetzt werden.


Der Sonderfall: Verbandslösungen

Ein weiterer Aspekt, den viele nicht kennen: Über Berufsverbände und Branchenorganisationen gibt es teils Cyberversicherungslösungen mit besonders auf die Branche zugeschnittenen Konditionen. Das bedeutet nicht nur potenziell günstigere Prämien – es bedeutet auch, dass die Obliegenheiten auf die typischen Betriebsstrukturen von Pflegediensten abgestimmt sind.

Im Beratungsgespräch klären wir, ob für Ihren Betrieb eine solche Verbandslösung in Frage kommt.


Telematikinfrastruktur: Neue Vernetzung, neue Anforderungen

Mit der verpflichtenden TI-Anbindung seit Juli 2025 haben sich auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit von Pflegediensten verändert. Versicherer werden zunehmend prüfen, ob die Sicherheitsanforderungen der Telematikinfrastruktur eingehalten werden. Wer hier nicht auf dem aktuellen Stand ist, riskiert im Schadensfall Probleme – auch versicherungsseitig.


Fazit: Eine Cyberversicherung zahlt – wenn man es richtig macht

Der Mythos „Cyberversicherungen zahlen sowieso nicht“ ist falsch – aber er hat einen wahren Kern. Wer die Obliegenheiten nicht kennt, nicht einhält oder nicht dokumentieren kann, riskiert die Ablehnung.

Wer sie kennt, einhält und im Ernstfall nachweisen kann, bekommt umfassende Unterstützung – von der Forensik über den Anwalt bis zum Krisenmanagement.

Der Unterschied liegt in der Vorbereitung. Und bei der Vorbereitung helfen wir.

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