Du bekommst eine Zahl aus der gesetzlichen Renteninformation, vielleicht noch zwei Werte aus einer betrieblichen Altersversorgung und eine Hochrechnung aus einem privaten Vertrag. Alles sieht ordentlich aus. Nur beantwortet keine dieser Zahlen die entscheidende Frage: Reicht das später für dein Leben? Wenn du deine Rentenlücke berechnen willst, musst du die Angaben erst auf dieselbe Grundlage bringen und mit deinem persönlichen Bedarf vergleichen.
Das ist seit 2026 leichter als früher. In der Digitalen Rentenübersicht lassen sich viele gesetzliche, betriebliche und private Ansprüche gebündelt abrufen. Ein Inflationsrechner hilft dabei, spätere Beträge in heutiger Kaufkraft einzuordnen. Das Portal berechnet deine Versorgungslücke aber ausdrücklich nicht. Es kennt weder deine Wohnkosten noch deine Familie, deinen Lebensstil oder deine Pläne. Die letzte Rechnung bleibt also bei dir.
Die gute Nachricht: Dafür brauchst du kein Rentenstudium. Fünf saubere Schritte, ein Taschenrechner und realistische Annahmen reichen für eine belastbare erste Arbeitsgrundlage.
Warum eine hohe Rentenzahl noch keine gute Nachricht ist
Eine Monatsrente von 2.000 Euro in 30 Jahren klingt zunächst greifbar. Bei einer angenommenen Inflation von 2 Prozent pro Jahr entspricht sie dann aber nur rund 1.104 Euro heutiger Kaufkraft. Die Rechnung lautet:
2.000 Euro ÷ 1,02³⁰ = rund 1.104 Euro
Das bedeutet nicht, dass gesetzliche Renten drei Jahrzehnte unverändert bleiben. Sie werden angepasst, und auch andere Vorsorgeleistungen können sich entwickeln. Es zeigt aber, warum du nicht beliebig nominale Zukunftswerte mit deinem heutigen Nettoeinkommen vergleichen darfst. Du würdest Geld aus zwei verschiedenen Zeiten gegeneinanderstellen.
Die Inflation ist dabei keine akademische Fußnote. Im Juli 2026 lagen die Verbraucherpreise in Deutschland 2,8 Prozent über dem Vorjahresmonat. Für langfristige Modellrechnungen ist ein einzelner Monatswert dennoch ungeeignet. Im folgenden Beispiel verwenden wir 2 Prozent pro Jahr als transparente Annahme, orientiert am mittelfristigen Inflationsziel der Europäischen Zentralbank. Die tatsächliche Teuerung kann zeitweise deutlich darüber oder darunter liegen.
Schritt 1: Alle Altersvorsorge-Ansprüche zusammentragen
Beginne nicht mit einem Produkt, sondern mit einer Bestandsaufnahme. Die Digitale Rentenübersicht bündelt Angaben aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus vielen betrieblichen und privaten Vorsorgeverträgen. Große Vorsorgeeinrichtungen, die mindestens jährlich Standmitteilungen versenden und mehr als 1.000 Ansprüche verwalten, mussten sich grundsätzlich anbinden. Trotzdem kann die Übersicht unvollständig sein. Berufsständische Versorgungswerke, Beamtenversorgung, manche Direktzusagen und kleinere Einrichtungen sind nicht in jedem Fall zur Teilnahme verpflichtet.
Prüfe deshalb zusätzlich deine Unterlagen. Dazu gehören insbesondere:
- die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung,
- Standmitteilungen aus betrieblicher Altersversorgung,
- private Renten- und Lebensversicherungen,
- zweckgebundene Vorsorgedepots und
- frei verfügbares Vermögen, das du tatsächlich für den Ruhestand reservieren willst.
Frei verfügbares Depotvermögen, Tagesgeld, Immobilien oder andere Anlagen erscheinen nicht automatisch vollständig in der Digitalen Rentenübersicht. Das Portal zeigt vor allem Leistungen, die vertraglich der Altersvorsorge dienen oder typischerweise dafür genutzt werden. Ein selbst geführter ETF-Sparplan kann deshalb außerhalb der Übersicht bleiben, obwohl er für deinen Vermögensaufbau wichtig ist.
Ab dem 27. Lebensjahr erhalten gesetzlich Versicherte ihre Renteninformation grundsätzlich jährlich, wenn mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vorliegen. Fehlen dort Beitragszeiten oder wirken Angaben unplausibel, ist die Deutsche Rentenversicherung die richtige Adresse. Das ist Kontenklärung und Rentenauskunft, keine Aufgabe eines Versicherungsmaklers.
Schritt 2: Garantierte und prognostizierte Werte trennen
In der Digitalen Rentenübersicht können bis zu vier Arten von Werten auftauchen. Die Begriffe sehen ähnlich aus, bedeuten aber etwas anderes:
- Garantiert erreicht: Dieser Anspruch ist bereits erworben und setzt keine weiteren Beiträge voraus.
- Prognostiziert erreicht: Der bereits erreichte Anspruch wird um eine nicht garantierte Entwicklung ergänzt.
- Garantiert erreichbar: Der Wert setzt voraus, dass du bis zum vorgesehenen Termin weiter Beiträge zahlst.
- Prognostiziert erreichbar: Neben weiteren Beiträgen werden auch Annahmen zu Zinsen, Renditen oder Rentenanpassungen einbezogen.
Für eine vorsichtige Planung solltest du nicht einfach überall den höchsten Wert übernehmen. Stelle mindestens zwei Szenarien auf: ein Basisszenario mit plausiblen, eher zurückhaltenden Prognosen und ein vorsichtiges Szenario, das stärker auf bereits erreichte oder garantierte Werte abstellt. So erkennst du, ob deine Planung nur funktioniert, wenn jeder Vertrag seine Hochrechnung erreicht.
Außerdem sind Monatsrente und Kapitalzahlung nicht direkt addierbar. Ein Kapitalbetrag von 100.000 Euro ist keine Monatsrente von 100.000 Euro, auch wenn Tabellenkalkulationen in solchen Momenten erstaunlich optimistisch wirken. Du musst für Kapitalwerte eine Entnahmedauer und eine Rendite während der Entnahme annehmen oder dir eine mögliche Verrentung ausweisen lassen.
Schritt 3: Alles in heutige Kaufkraft übersetzen
Die angezeigten Werte der Digitalen Rentenübersicht sind nicht automatisch inflationsbereinigt. Auch Steuern und Sozialabgaben werden nicht pauschal abgezogen, weil sie von Leistungsart und persönlicher Situation abhängen. Deshalb brauchst du eine einheitliche Rechenbasis.
Für eine erste Planung ist die heutige Kaufkraft besonders verständlich. Du kennst deine jetzige Miete, Lebenshaltung und Freizeitkosten. Wandle spätere nominale Beträge mit folgender Formel um:
Heutige Kaufkraft = späterer Betrag ÷ (1 + Inflationsrate)ᴶᵃʰʳᵉ
Beispiel: 2.500 Euro in 30 Jahren entsprechen bei 2 Prozent Inflation rund 1.380 Euro heute. Im Renten-Labor der Digitalen Rentenübersicht kannst du verschiedene Inflationsannahmen durchspielen. Rechne ruhig mit 2, 2,5 und 3 Prozent. Das ist kein Blick in die Zukunft, sondern ein Belastungstest.
Vergleiche anschließend nicht blind Brutto mit Netto. Die gesetzliche Renteninformation nennt grundsätzlich Bruttowerte. Bei späteren Leistungen können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern anfallen. Wie hoch diese ausfallen, lässt sich Jahrzehnte im Voraus nicht seriös auf den Euro bestimmen. Für die erste Lückenrechnung kannst du deshalb mit einem vorsichtigen pauschalen Abschlag arbeiten und mehrere Szenarien bilden. Eine individuelle steuerliche Berechnung gehört in die Steuerberatung.
Schritt 4: Den eigenen Bedarf im Ruhestand festlegen
Die oft genannte pauschale Zielgröße von 70 oder 80 Prozent des letzten Einkommens ist höchstens ein Startpunkt. Entscheidend ist dein erwarteter Bedarf. Manche Ausgaben entfallen, andere steigen. Ein abbezahltes Eigenheim kann Wohnkosten senken, verursacht aber weiterhin Instandhaltung, Energie und Abgaben. Mobilität, Gesundheit, Reisen oder Unterstützung für Angehörige können wichtiger werden.
Erstelle dein Ruhestandsbudget in heutigen Euro. Trenne dabei drei Ebenen:
- Grundbedarf: Wohnen, Energie, Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität und laufende Verpflichtungen.
- Lebensstandard: Freizeit, Reisen, Hobbys, Gastronomie und persönliche Wünsche.
- Puffer: unerwartete Ausgaben, Pflege von Wohneigentum und Schwankungen bei Preisen oder Leistungen.
Wer in Melsungen lebt, rechnet möglicherweise mit anderen Wohn- und Mobilitätskosten als jemand in Frankfurt oder Hamburg. Gleichzeitig kann ein Auto außerhalb der Großstadt länger unverzichtbar bleiben. Genau deshalb kann kein bundesweiter Prozentsatz dein persönliches Budget ersetzen.
Ziehe von diesem Bedarf die auf heutige Kaufkraft umgerechneten, sinnvoll bereinigten Altersvorsorgeleistungen ab. Das Ergebnis ist deine monatliche Rentenlücke. Sie ist keine amtliche Zahl und keine Garantie, sondern eine Planungsgröße, die du regelmäßig aktualisierst.
Schritt 5: Aus 500 Euro Rentenlücke eine Sparrate machen
Nehmen wir eine 35-jährige Person mit noch 30 Jahren bis zum geplanten Ruhestand. Alle Werte werden in heutiger Kaufkraft gerechnet. Nach Bestandsaufnahme und vorsichtigen Abzügen ergibt sich ein erwarteter monatlicher Bedarf von 2.200 Euro und eine erwartete Versorgung von 1.700 Euro. Die Rentenlücke beträgt damit 500 Euro pro Monat.
Annahmen für die Modellrechnung:
- 500 Euro monatliche Lücke in heutiger Kaufkraft,
- 25 Jahre Entnahme im Ruhestand,
- 2 Prozent reale Rendite pro Jahr während der Entnahme,
- 30 Jahre Ansparzeit,
- 4 Prozent reale Rendite pro Jahr nach Kosten während des Vermögensaufbaus,
- monatliche Einzahlungen am Monatsende,
- keine Steuern, Sozialabgaben, Förderungen oder Vertragskosten außerhalb der Renditeannahme,
- keine Restvererbung und keine Zahlung über die 25 Jahre hinaus.
Zuerst berechnen wir das notwendige Kapital zum Ruhestandsbeginn. Eine monatliche Entnahme von 500 Euro über 25 Jahre benötigt bei 2 Prozent realer Rendite rund 117.965 Euro. Anschließend verteilen wir den Aufbau dieses Kapitals auf 360 Monate. Bei 4 Prozent realer Rendite ergibt sich eine monatliche Sparrate von rund 170 Euro.
170 Euro × 360 Monate = 61.200 Euro eigene Einzahlungen
Das modellierte Zielkapital beträgt rund 118.000 Euro. Die Differenz von rund 56.800 Euro entsteht in der Rechnung durch die angenommene reale Rendite. Genau dort liegt zugleich das Risiko: Renditen verlaufen nicht gleichmäßig, Kosten können höher ausfallen, und ein ungünstiger Marktverlauf kurz vor oder während der Entnahme kann das Ergebnis verschlechtern.
Auch die auf 25 Jahre begrenzte Entnahme ist keine lebenslange Garantie. Wer länger lebt, früher in Ruhestand geht oder Vermögen hinterlassen will, braucht mehr Kapital. Eine lebenslange Rentenleistung überträgt einen Teil des Langlebigkeitsrisikos auf einen Versicherer, hat dafür aber eigene Kosten, Garantien und Einschränkungen. Ein flexibles Depot bleibt verfügbarer, trägt das Entnahme- und Langlebigkeitsrisiko jedoch stärker selbst. Die passende Lösung kann auch aus mehreren Bausteinen bestehen.
Was du aus der Modellrechnung wirklich mitnehmen solltest
Die Zahl 170 Euro ist nicht die Empfehlung für alle 35-Jährigen. Sie zeigt die Übersetzungskette: Bedarf, vorhandene Versorgung, reale Lücke, Kapitalbedarf, Sparrate. Änderst du eine Annahme, ändert sich das Ergebnis.
Deshalb sollte eine gute Planung mindestens drei Fragen testen:
- Was passiert, wenn die reale Rendite nur 2 statt 4 Prozent beträgt?
- Was passiert, wenn du fünf Jahre lang weniger oder gar nicht einzahlen kannst?
- Was passiert, wenn die Lücke 700 statt 500 Euro beträgt oder die Entnahme 30 Jahre dauern soll?
Eine sinnvolle Sparrate muss nicht nur rechnerisch ausreichen. Sie muss auch durch Berufseinstieg, Familiengründung, Teilzeit, Immobilienfinanzierung und unerwartete Ausgaben hindurch bezahlbar bleiben. Flexible Beitragsänderungen und transparente Kosten können deshalb genauso wichtig sein wie eine attraktive Hochrechnung.
Aktuelle Rechtslage 2026: Was in die Einordnung gehört
Zum 1. Januar 2026 trat das sogenannte Rentenpaket 2025 in Kraft. Die Haltelinie für das Rentenniveau vor Steuern von 48 Prozent wurde bis zur Rentenanpassung 2031 verlängert. Diese 48 Prozent sind jedoch keine persönliche Ersatzquote. Sie beschreiben das Verhältnis einer standardisierten Rente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst zu einem standardisierten Durchschnittsentgelt, jeweils nach Sozialabgaben und vor Steuern. Daraus lässt sich deine individuelle Rentenlücke nicht ablesen.
Für die Digitale Rentenübersicht ist außerdem wichtig: Die verpflichtende Anbindung bestimmter großer Vorsorgeeinrichtungen gilt bereits seit dem Stichtag 31. Dezember 2024. Im März 2026 wies die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass die jährlich berichtenden Einrichtungen inzwischen verpflichtend angebunden sind. Der Ende 2025 ergänzte Inflationsrechner macht die Übersicht für eine realistische Vorsorgeplanung nützlicher. Weder die Anbindungspflicht noch der Rechner verwandeln Prognosen in Garantien oder berücksichtigen automatisch deine künftigen Steuern und Sozialabgaben.
Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge bringt ab 2027 neue Produktregeln. Sie kann die Auswahl möglicher Bausteine verändern, aber nicht die Grundrechnung: Erst Bedarf und Lücke bestimmen, dann Produkte vergleichen. Wer diese Reihenfolge umdreht, findet womöglich eine Lösung für eine Zahl, die nie sauber ermittelt wurde.
Dein nächster Schritt: eine Lücke, drei Szenarien, ein überprüfbarer Plan
Rufe deine Digitale Rentenübersicht ab, ergänze fehlendes freies Vermögen und ordne jeden Wert als garantiert oder prognostiziert ein. Rechne anschließend alles in heutige Kaufkraft um, erstelle ein realistisches Ruhestandsbudget und leite daraus drei Szenarien ab: vorsichtig, mittel und günstig.
Erst danach vergleichst du Vorsorgewege. Achte auf Gesamtkosten, Renditechancen, Garantien, Flexibilität bei Beiträgen, Verfügbarkeit des Kapitals und die Form der späteren Auszahlung. Flixmakler kann als freier Versicherungsmakler dabei helfen, versicherungsförmige und fondsgebundene Vorsorgelösungen sachlich einzuordnen und mit deinen Zielen abzugleichen. Fragen zu deinem gesetzlichen Versicherungskonto gehören zur Deutschen Rentenversicherung, individuelle Steuerfragen zur Steuerberatung.
Mit 25, 30 oder 35 musst du deine Altersvorsorge nicht auf den letzten Euro vorhersagen. Du brauchst eine nachvollziehbare Ausgangsrechnung, die du jedes Jahr aktualisieren kannst. Öffne die Unterlagen, setze die erste Zahl ein und prüfe, welche Sparrate heute tragfähig ist. Eine erkennbare Lücke lässt sich planen. Eine ignorierte Lücke wird nur älter.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung Bund, „Digitale Rentenübersicht: Durchblick bei der Altersvorsorge“, 11. März 2026, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2026/260311-digitale-rentenuebersicht.html
- Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht, „Häufige Fragen“, Stand/Abruf 26. August 2026, https://www.rentenuebersicht.de/DE/05_haeufig_gestellte_fragen/haeufig_gestellte_fragen_node.html
- Deutsche Rentenversicherung Bund, „Neuer Inflationsrechner unterstützt bei Planung der Altersvorsorge“, 21. November 2025, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-archiv/2025/2025-11-21-dig-rentenuebersicht-inflationsrechner.html
- Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz, Rentenübersichtsgesetz, § 7, geltende Fassung, Abruf 26. August 2026, https://www.gesetze-im-internet.de/rent_g/__7.html
- Deutsche Rentenversicherung Bund, „Rentenanpassung 2026“, Rechtsstand/Abruf 26. August 2026, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/Gesetzesaenderungen/Rentenanpassung/FAQ-Rentenanpassung-2026/Rentenanpassung-2026.html
- Statistisches Bundesamt, „Inflationsrate im Juli 2026 bei +2,8 %“, 12. August 2026, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_283_611.html
- Europäische Zentralbank, „Geldpolitische Strategie“, 2-Prozent-Inflationsziel, Abruf 26. August 2026, https://www.ecb.europa.eu/mopo/strategy/html/index.de.html
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „Steuerlich geförderte private Altersvorsorge“, 13. Mai 2026, https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Private-Altersvorsorge/Steuerlich-gefoerderte-private-altersvorsorge/steuerlich-gefoerderte-private-altersvorsorge-art.html