Ein Leitungswasserschaden ist schon ärgerlich genug. Noch unangenehmer wird es, wenn am Ende nicht nur die Wand offen ist, sondern auch die Frage im Raum steht: Warum zahlt die Gebäudeversicherung eigentlich nicht die vollständigen Kosten?
Ein aktueller Schadenfall zeigt ziemlich gut, was bei der Schadenabwicklung alles schieflaufen kann – obwohl zunächst eigentlich jeder versucht hat, das Richtige zu tun. Das Problem: Es fehlte an Dokumentation, klaren Absprachen und Kontrolle.
Feuchtigkeit entdeckt – und eigentlich richtig reagiert
Die Eigentümerin eines vermieteten Hauses bemerkte Feuchtigkeit im Gebäude und meldete sich direkt bei ihrer Versicherungsagentur. Sie schilderte den Schaden und fragte sogar ausdrücklich, ob Fotos, Unterlagen oder andere Nachweise benötigt würden.
Die Antwort sinngemäß: Das klingt nach einem Leitungswasserschaden. Lass das reparieren, weitere Unterlagen brauchen wir erst einmal nicht.
Und genau hier beginnt das Problem.
Bei einem Leitungswasserschaden in der Gebäudeversicherung solltest Du nicht nur dafür sorgen, dass der Schaden schnell behoben wird. Du musst auch nachweisen können, was überhaupt passiert ist und wodurch der Schaden entstanden ist.
Das gehört zu den sogenannten Obliegenheiten im Schadenfall.
Dokumentieren, bevor die Wand wieder zu ist
Noch am selben Tag kam ein Installateur und führte eine Leckortung durch. Er öffnete die Wand und fand sogar zwei beschädigte Rohre.
Nur: Die eigentliche Schadenursache wurde nicht vernünftig dokumentiert. Keine Fotos der beschädigten Leitungen, keine dokumentierten Feuchtigkeitsmessungen, keine ausführliche Dokumentation der Leckortung.
Das ist spätestens der Moment, an dem es schwierig wird.
Denn wenn später Fragen auftauchen, lässt sich der ursprüngliche Zustand nicht einfach wiederherstellen. Die Wand ist geöffnet, die Rohre sind repariert und die Sanierung läuft. Der Versicherer sieht nur noch Rechnungen und Berichte.
Deshalb unser Tipp: Bei einem Leitungswasserschaden lieber zehn Fotos zu viel machen als eines zu wenig. Und wenn eine Leckortung durchgeführt wird, lass Dir die Ergebnisse schriftlich und möglichst mit Bildern dokumentieren.
Wenn die Handwerkerrechnung neue Fragen aufwirft
Die anschließende Sanierung der Wasserschäden wurde durchgeführt und die Rechnungen beim Versicherer eingereicht. Insgesamt ging es um rund 2.500 Euro.
Der Versicherer wollte allerdings nicht die vollständige Summe übernehmen und bot stattdessen pauschal rund 1.000 Euro an. Die Begründung: Teile der ausgeführten Arbeiten hätten nichts mit dem versicherten Schaden zu tun.
Auch hier wird es problematisch.
Wenn Kosten nicht übernommen werden sollen, sollte nachvollziehbar sein, welche Rechnungsposition gestrichen wird und warum. Ein pauschales „Wir zahlen dafür 1.000 Euro“ hilft dem Kunden kaum weiter.
Gleichzeitig muss aber auch die Rechnung des Handwerkers stimmen. Wenn dort Leistungen enthalten oder so beschrieben sind, dass ihre Verbindung zum Leitungswasserschaden nicht nachvollziehbar ist, hat der Schadenbearbeiter ein Problem.
Genau deshalb müssen Handwerkerrechnungen, Kostenvoranschläge und Kürzungen des Versicherers kontrolliert werden.
Schadenbearbeitung bedeutet heute mehr als eine Schadenmeldung
An diesem Fall sieht man sehr schön, warum wir Schadenbearbeitung nicht als bloßes Weiterleiten einer E-Mail verstehen.
Ein Versicherungsmakler kann nicht verhindern, dass ein Rohr platzt. Wir können auch nicht garantieren, dass ein Versicherer jede Rechnung vollständig bezahlt. Aber wir können darauf achten, dass ein Schaden von Anfang an sauber dokumentiert und nachvollziehbar kommuniziert wird.
Achte also bitte immer darauf und kommuniziere dies mit uns:
- Schadenursache und Schadenbild mit Fotos dokumentieren
- Ergebnisse einer Leckortung aufbewahren
- beschädigte Bauteile und Leitungen möglichst vor der Reparatur fotografieren
- Kostenvoranschläge und Handwerkerrechnungen auf Plausibilität prüfen
- Freigaben und Kürzungen des Versicherers kontrollieren
- bei Ablehnungen eine konkrete und nachvollziehbare Begründung verlangen
Gerade bei größeren Schäden sollte außerdem klar sein, wer welche Arbeiten freigegeben hat. In unserem Beispiel hatte sich der Sanierer seine Freigabe selbst beim Versicherer eingeholt. Später wurden dennoch Kosten beanstandet. Solche Kommunikationsketten machen die Sache unnötig kompliziert.
Und was bringt der Versicherungsombudsmann?
Die Kundin hat den Vorgang schließlich an den Versicherungsombudsmann gegeben. Das ist grundsätzlich eine Möglichkeit, wenn es Streit mit einem Versicherer gibt.
Allerdings löst auch der Ombudsmann kein Dokumentationsproblem.
Wenn im Nachhinein nicht mehr eindeutig nachgewiesen werden kann, welche Rohre beschädigt waren, welche Arbeiten tatsächlich aufgrund des Leitungswasserschadens notwendig waren und warum bestimmte Positionen auf einer Rechnung stehen, wird die Beurteilung schwierig.
Deshalb ist der beste Streit häufig der, der gar nicht erst entsteht.
Unser Fazit: Erst dokumentieren, dann reparieren
Natürlich muss bei einem akuten Wasserschaden schnell gehandelt werden. Niemand soll das Wasser weiterlaufen lassen, nur weil noch kein perfektes Foto für die Versicherung entstanden ist.
Aber sobald die unmittelbare Gefahr beseitigt ist, gilt: dokumentieren, abstimmen und erst dann die nächsten Schritte beauftragen.
Fotos kosten heute praktisch nichts. Eine sauber dokumentierte Leckortung ist ebenfalls kein Hexenwerk. Und eine kurze Abstimmung darüber, welche Arbeiten der Versicherer übernimmt, kann später eine Menge Diskussionen ersparen.
Genau hier zeigt sich auch der Wert einer professionellen Schadenbegleitung: Nicht erst dann tätig werden, wenn Versicherer und Kunde bereits über 1.500 Euro streiten, sondern dafür sorgen, dass möglichst von Anfang an klar ist, was passiert ist, was gemacht werden muss und wer dafür bezahlt.
Denn bei einem Leitungswasserschaden ist nicht nur entscheidend, ob Du versichert bist – sondern auch, wie sauber der Schaden abgewickelt wird.