Wiedereingliederung & Krankentagegeld – warum dein Versicherungsschutz auf der Kippe stehen kann

Zurück im Job – aber ohne Gehalt und ohne Leistung vom Versicherer?

Wer nach längerer Krankheit in eine sogenannte Wiedereingliederungsmaßnahme startet, rechnet oft damit, weiterhin Krankentagegeld aus seiner privaten Krankenversicherung zu erhalten. Doch genau hier lauert eine häufig übersehene Stolperfalle in den Versicherungsbedingungen.

📄 Was sagen die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherer?

Laut § 1 Abs. 3 der Musterbedingungen MB/KT 2009 liegt Arbeitsunfähigkeit dann vor, wenn du deine berufliche Tätigkeit aus medizinischen Gründen zu 100 % nicht mehr ausüben kannst.
Zusätzlich darfst du keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Das bedeutet:
▶️ Sobald du im Rahmen einer Wiedereingliederung wieder arbeitest – auch stundenweise – giltst du als arbeitsfähig.
▶️ Und damit entfällt der Anspruch auf Krankentagegeld – selbst wenn du dafür noch kein Gehalt bekommst.

⚠️ Großer Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt dein Anspruch auf Krankengeld während der Wiedereingliederung bestehen, solange du weiterhin offiziell krankgeschrieben bist.
Die private Krankenversicherung legt den Begriff der Arbeitsunfähigkeit deutlich enger aus.

Das führt in der Praxis immer wieder zu enttäuschten Versicherten – denn:
Viele verlassen sich auf den Schutz ihrer privaten Krankentagegeldversicherung, wissen aber nicht, dass dieser bei Wiedereingliederung oft endet.

📌 Nicht alle Versicherer sind gleich – es kommt auf die Bedingungen an

Wichtig zu wissen:
Die MB/KT 2009 sind Musterbedingungen – also nur eine Empfehlung des PKV-Verbands.
Private Krankenversicherer dürfen von diesen Vorgaben abweichen – sowohl zu deinen Gunsten als auch zu deinem Nachteil.

➡️ Einige Versicherer bieten verbesserte Regelungen, z. B.:

  • Leistungen bei stufenweiser Wiedereingliederung
  • Zahlung auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit
  • Verlängerung des Krankentagegelds bei ärztlich verordneten Reha-Phasen

Das Problem: Diese Unterschiede stehen im Kleingedruckten deiner Tarifbedingungen – und werden beim Abschluss oft übersehen.

🧠 Was du jetzt tun solltest

🔍 Lass deinen Vertrag prüfen: Nur so findest du heraus, ob dein Tarif dir auch während einer Wiedereingliederung ausreichend Schutz bietet.
🛡️ Achte bei Neuabschlüssen auf verbesserte Bedingungen – wir kennen die Tarife, die genau diese Lücken schließen.
📘 Verlasse dich nicht nur auf Mustertexte – sondern auf klare, faire Regelungen in deinem konkreten Vertrag.

✅ Fazit: Wiedereingliederung kann zum Versicherungsrisiko werden – aber nicht mit dem richtigen Tarif

Der Wechsel zurück ins Arbeitsleben ist schon Herausforderung genug. Da sollte der Versicherungsschutz nicht plötzlich wegbrechen.
Doch genau das passiert, wenn du einen Tarif nach MB/KT 2009 ohne Sonderregelung abgeschlossen hast.

👉 Wir zeigen dir, welche Versicherer Leistungen bei Wiedereingliederung absichern – und wie du dich auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit gut aufstellst.

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