Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle sorgt für Aufmerksamkeit – insbesondere bei Selbstständigen. Das Gericht stellt klar: Wer den wirtschaftlich prägenden Kern seiner beruflichen Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, kann bereits berufsunfähig sein – selbst wenn viele andere Aufgaben im Betrieb weiterhin möglich sind. Für Unternehmer, Handwerker und Freiberufler ist das eine wichtige Entscheidung. Gleichzeitig zeigt das Urteil, wie entscheidend die Vertragsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich sind.
Ein Urteil mit Signalwirkung für Selbstständige
Im entschiedenen Fall ging es um einen selbstständigen Hufschmied, der aufgrund schwerer Rückenbeschwerden seine eigentliche handwerkliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben konnte. Büroarbeiten, Kundenkontakte und organisatorische Aufgaben waren hingegen weiterhin möglich.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte zunächst die Leistung mit der Begründung, der Versicherte könne schließlich noch einen erheblichen Teil seiner täglichen Arbeiten erledigen.
Das Oberlandesgericht Celle sah den Fall jedoch anders. Entscheidend sei nicht, wie viele Stunden einzelne Tätigkeiten ausmachen. Maßgeblich sei vielmehr, welche Aufgaben den eigentlichen wirtschaftlichen Kern des Berufs bilden. Ohne den Hufbeschlag hätte der Betrieb praktisch keine Existenzgrundlage mehr gehabt – genau deshalb lag nach Auffassung des Gerichts Berufsunfähigkeit vor.
Warum dieses Urteil für viele Selbstständige wichtig ist
Viele Unternehmer glauben, berufsunfähig sei nur, wer überhaupt nicht mehr arbeiten könne. Tatsächlich ist die Beurteilung wesentlich komplexer.
Gerade Selbstständige übernehmen täglich ganz unterschiedliche Aufgaben:
- operative Facharbeit
- Kundenberatung
- Organisation
- Buchhaltung
- Einkauf
- Mitarbeiterführung
Im Leistungsfall stellt sich deshalb häufig die Frage:
Kann der Betrieb durch eine Umorganisation weitergeführt werden?
Und genau hier entstehen in der Praxis regelmäßig Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherten.
Der Knackpunkt: Die Umorganisation des Betriebs
Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen prüfen bei Selbstständigen zunächst, ob der Betrieb so umgestaltet werden könnte, dass der Versicherte trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterarbeiten kann.
Grundsätzlich ist dieser Gedanke nachvollziehbar. In der Praxis ist eine solche Umorganisation jedoch oft weder wirtschaftlich sinnvoll noch tatsächlich umsetzbar.
Ein kleiner Handwerksbetrieb mit wenigen Mitarbeitern kann nicht ohne Weiteres zusätzliches Personal einstellen oder sämtliche Arbeitsabläufe neu organisieren. Genau darauf weist auch das Urteil des OLG Celle hin.
Die Richter machten deutlich, dass nicht jede theoretisch denkbare Umorganisation automatisch zumutbar ist. Es kommt immer auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs an.
Gute Vertragsbedingungen machen den Unterschied
Das Urteil zeigt vor allem eines: Im Leistungsfall entscheidet häufig nicht nur die medizinische Situation, sondern auch die Qualität der Versicherungsbedingungen.
Gerade beim Thema Umorganisation unterscheiden sich die Tarife am Markt teilweise erheblich.
Deshalb achten wir bei der Beratung unserer Kunden nicht ausschließlich auf Beitrag oder Versicherer, sondern vor allem auf die Vertragsbedingungen.
Unser Sonderkonzept SolitärExklusiv bietet gerade für Selbstständige deutliche Vorteile
Für viele Selbstständige empfehlen wir – sofern die persönlichen Voraussetzungen passen – unser Sonderkonzept SolitärExklusiv.
Dabei handelt es sich nicht um einen eigenen Versicherer, sondern um einen Maklerrahmenvertrag mit ausgewählten Gesellschaften, der die jeweiligen BU-Bedingungen durch zahlreiche Leistungserweiterungen ergänzt. Diese Verbesserungen gelten ohne Mehrbeitrag zusätzlich zum eigentlichen Tarif.
Gerade beim Thema Umorganisation enthält SolitärExklusiv mehrere Regelungen, die für Unternehmer einen echten Mehrwert darstellen.
Je nach Versicherer profitieren Kunden beispielsweise von folgenden Erweiterungen:
- klare Regelungen, wann eine Umorganisation wirtschaftlich überhaupt zumutbar ist,
- Definitionen, ab wann Einkommenseinbußen als erheblich gelten,
- besondere Verfahrensregelungen bei Streitigkeiten über die Zumutbarkeit einer Umorganisation,
- Übernahme von Prozesskosten beziehungsweise Weiterzahlung der BU-Rente während eines gerichtlichen Verfahrens bei einzelnen Risikoträgern,
- in bestimmten Fällen sogar ein vollständiger Verzicht auf die Prüfung einer Umorganisation – beispielsweise bei kleineren Betrieben mit weniger als zehn Vollzeitmitarbeitern.
Diese Regelungen gehen in vielen Punkten über marktübliche Standardbedingungen hinaus und können im Leistungsfall einen entscheidenden Unterschied machen.
Mehr als nur gute Bedingungen: Ein Vertrag, der mitwächst
Ein weiterer Vorteil unseres SolitärExklusiv-Konzepts ist das sogenannte wachsende Bedingungswerk.
Die Sonderbedingungen werden regelmäßig mit den beteiligten Versicherern nachverhandelt. Werden Verbesserungen vereinbart, profitieren auch bestehende Verträge automatisch davon – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Mehrbeitrag. So bleibt der Versicherungsschutz langfristig auf einem hohen Niveau.
Unser Fazit
Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Celle macht deutlich, wie wichtig eine sorgfältige Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung gerade für Selbstständige ist.
Nicht jede Police bietet im Leistungsfall denselben Schutz. Besonders die Regelungen zur Umorganisation des Betriebs können darüber entscheiden, ob eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird oder nicht.
Deshalb lohnt es sich, nicht nur Beiträge zu vergleichen, sondern vor allem die Bedingungen genau zu prüfen.
Wir beraten Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer täglich bei der Auswahl einer leistungsstarken Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerne prüfen wir auch Ihren bestehenden Vertrag und zeigen Ihnen, welche Vorteile ein Sonderkonzept wie SolitärExklusiv gegenüber marktüblichen Tarifen bieten kann.
FAQ
Wann gilt ein Selbstständiger als berufsunfähig?
Selbstständige gelten als berufsunfähig, wenn sie ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr ausüben können. Entscheidend ist dabei insbesondere die wirtschaftlich prägende Tätigkeit des Berufs.
Was bedeutet Umorganisation bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Unter Umorganisation versteht man die Frage, ob ein Selbstständiger seinen Betrieb so umgestalten kann, dass er trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterarbeiten könnte. Ob dies wirtschaftlich zumutbar ist, hängt vom Einzelfall und den Vertragsbedingungen ab.
Warum sind die Bedingungen einer BU-Versicherung so wichtig?
Im Leistungsfall entscheiden oft nicht nur medizinische Gutachten, sondern auch die Versicherungsbedingungen. Gute Vertragsklauseln können den Leistungsanspruch deutlich verbessern – insbesondere für Selbstständige.
Welche Vorteile bietet SolitärExklusiv?
SolitärExklusiv ergänzt ausgewählte Berufsunfähigkeitsversicherungen um zusätzliche Vertragsbedingungen. Dazu gehören unter anderem Verbesserungen bei der Umorganisation, regelmäßige Leistungsupdates sowie weitere kundenfreundliche Erweiterungen ohne Mehrbeitrag.