Eine energetische Sanierung ist eine lohnende Investition in die Zukunft – du sparst Energie, erhöhst den Wert deiner Immobilie und leistest einen Beitrag zum Klimaschutz. Doch während Handwerker, Förderanträge und Bauzeitpläne deine volle Aufmerksamkeit fordern, wird ein wichtiger Punkt oft übersehen: die Gebäudeversicherung.
Denn bauliche Veränderungen können dazu führen, dass deine bisherige Versicherung nicht mehr vollständig passt. Lies hier, welche Risiken bei einer Sanierung bestehen, welche Anpassungen du vornehmen solltest und warum eine rechtzeitige Meldung an deinen Versicherer entscheidend ist.
Die Leerstandsklausel – wenn dein Haus während der Sanierung unbewohnt ist
Während einer umfangreichen energetischen Sanierung ist das Haus oft für längere Zeit nicht bewohnbar. Viele Versicherer lassen den Versicherungsschutz bei Leerstand jedoch nur bis zu 180 Tage bestehen – danach kann entweder ein Beitragszuschlag anfallen oder der Schutz erlischt ganz.
Da Sanierungen heutzutage häufig deutlich länger dauern, ist es wichtig, diesen Punkt rechtzeitig mit deinem Versicherer zu klären.
Was passiert, wenn du den Leerstand nicht meldest?
Wenn du den Leerstand nicht anzeigst, kann dein Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Das gilt als Verletzung deiner sogenannten vertraglichen Obliegenheiten – also deiner Pflicht, Risikoänderungen zu melden.
Welche Alternativen hast du bei längerem Leerstand?
Wird dein Gebäudeversicherungsvertrag gekündigt oder der Schutz eingeschränkt, kannst du dein Haus über eine Feuerrohbauversicherung und eine Bauleistungsversicherung absichern. Diese übernehmen Schäden während der Bau- oder Sanierungsphase und schützen dein Eigentum bis zur Wiederbewohnbarkeit.
Bauartklassen – wie sich die Bauweise auf deine Gebäudeversicherung auswirkt
Versicherer ordnen jedes Gebäude einer sogenannten Bauartklasse zu. Diese beschreibt die Konstruktion und Materialbeschaffenheit des Hauses – etwa massiv gemauert (Bauartklasse I) oder in Holzständerbauweise.
Wenn du dein Haus im Rahmen einer energetischen Sanierung umbau- oder anbautechnisch veränderst, kann sich auch die Bauartklasse ändern. Zum Beispiel, wenn du dein Massivhaus um einen Holzanbau erweiterst oder eine Aufstockung in Leichtbauweise vornimmst.
Wichtig: Teile solche Änderungen unbedingt deinem Versicherer mit. Schon ein Anteil von 10 bis 20 Prozent abweichender Bauart kann als Risikoerhöhung gelten und eine Beitragsanpassung erforderlich machen. Wird die Änderung nicht gemeldet, kann der Versicherer im Schadenfall die Leistung kürzen.
Gebäudeausstattung – was du bei hochwertigen Sanierungen beachten musst
Nach einer Sanierung ist dein Gebäude oft hochwertiger ausgestattet als zuvor. Viele Versicherer berechnen die Versicherungssumme nach dem sogenannten Wert 1914 – dabei fließen Ausstattungsmerkmale wie Dach, Böden, Fenster und Heizung direkt in die Berechnung ein.
Wenn du also neue, hochwertige Materialien oder moderne Haustechnik verbaust, musst du das deinem Versicherer mitteilen. Nur so bleibt dein Unterversicherungsverzicht bestehen, und du erhältst im Schadenfall die volle Leistung.
Beispiele für meldepflichtige Änderungen:
- Dach: Naturschiefer, Kupfer oder Lichtkuppeln
- Außenwände: Naturstein, Handstrichklinker, Holz- oder Keramikverkleidung
- Innenausstattung: Stuck, Edelholzverkleidungen, hochwertige Böden
- Sanitär & Heizung: Designbäder, Wärmepumpe, Solar- oder Fußbodenheizung
Folge bei Nichtmeldung:
Ist deine Ausstattung besser als im Vertrag angegeben, aber die Versicherungssumme bleibt gleich, kann der Versicherer die Leistung im Schadensfall anteilig kürzen.
PV-Anlagen, Solarthermie und Wärmepumpe – unbedingt mitversichern!
Immer mehr Eigentümer integrieren im Zuge der energetischen Sanierung auch Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen. Diese sollten in deiner Gebäudeversicherung ausdrücklich mitversichert werden – alternativ über eine separate Photovoltaikversicherung.
Auch die Wärmepumpe sollte im Vertrag vermerkt sein, da sie ein zentrales Element deiner Heiztechnik ist und im Schadensfall erhebliche Kosten verursachen kann.
Fazit: Nach der Sanierung ist vor der Versicherung – prüfe deinen Schutz rechtzeitig
Eine energetische Sanierung bringt viele Veränderungen mit sich – nicht nur am Gebäude, sondern auch im Versicherungsschutz. Leerstand, Bauartänderung, neue Technik oder gehobene Ausstattung können dazu führen, dass deine bisherige Police nicht mehr passt.
Darum gilt: Melde jede bauliche Veränderung rechtzeitig deinem Versicherer oder lass deine bestehende Gebäudeversicherung von einem unabhängigen Makler prüfen. So stellst du sicher, dass du auch nach der Sanierung optimal abgesichert bist – ohne böse Überraschungen im Schadensfall.
Sprich uns an – wir helfen dir, deine Gebäudeversicherung nach der Sanierung auf den neuesten Stand zu bringen.