Manchmal dauert es, bis aus einer Krankheit eine echte Berufsunfähigkeit wird. Genau deshalb bieten einige Versicherer eine clevere Zusatzoption: die Arbeitsunfähigkeitsklausel – auch bekannt als Gelbe-Schein-Regelung.
Heißt auf gut Deutsch:
Deine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt unter bestimmten Bedingungen schon dann eine Leistung, wenn Du länger krankgeschrieben bist – auch wenn offiziell noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.
Klingt super? Ist es – aber nur, wenn man genau hinschaut. Denn es gibt ein paar wichtige Punkte zu beachten.
📋 Was die Gelbe-Schein-Regelung leisten soll
- Du bekommst eine monatliche Rente, wenn Du über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig bist (meist 6 Monate und mehr).
- Der Nachweis erfolgt einfach über die Krankschreibung eines Arztes – nicht erst über ein kompliziertes BU-Gutachten.
- Gezahlt wird in der Regel maximal 24 Monate – oder bis zur endgültigen Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Aber: Nicht jeder Tarif ist wirklich sauber geregelt. Und genau da lauern Probleme.
⚡ Wo’s kritisch wird – Stichwort Krankentagegeld
Wenn Deine BU bei Arbeitsunfähigkeit automatisch eine Berufsunfähigkeitsrente auszahlt (also nicht nur eine spezielle AU-Rente!), kann das böse Folgen haben:
- Deine private Krankentagegeldversicherung könnte sagen: „Moment – Berufsunfähigkeit? Dann wollen wir unser Krankentagegeld zurück!“
- Und plötzlich hast Du eine finanzielle Lücke.
Denn in der Praxis ist das Krankentagegeld meist höher als die vereinbarte BU-Rente. Ergebnis: Du stehst mitten in der Genesung – und musst Dich mit Rückforderungen herumschlagen.
Das willst Du wirklich nicht erleben.
✅ Wie geht es besser?
Gute Tarife lösen es sauber:
Sie zahlen bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine eigene AU-Rente, ohne sie automatisch als Berufsunfähigkeitsrente zu deklarieren.
Heißt:
- Keine Rückforderung durch die Krankentagegeldversicherung
- Saubere Trennung der Leistungen
- Klarheit, Sicherheit und finanzielle Planbarkeit
🛡️ Unser Rat: BU + Krankentagegeld gehören zusammen
Egal, ob mit oder ohne Gelbe-Schein-Regelung – eines ist klar:
Zur Berufsunfähigkeitsversicherung gehört immer auch eine private Krankentagegeldversicherung.
Warum?
- Weil Du im Krankheitsfall Deine Fixkosten decken musst – und zwar ab dem Moment, wo Dein Arbeitgeber nicht mehr zahlt.
- Weil die BU oft erst Monate später greift.
- Und weil Krankentagegeld und BU zusammen für eine lückenlose Einkommensabsicherung sorgen.
📌 Fazit: Gelbe-Schein-Regelung? Gut – aber richtig gemacht!
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel kann eine super Ergänzung sein.
Aber nur, wenn die Bedingungen klar regeln, dass keine „fingierte Berufsunfähigkeit“ entsteht – und Deine Krankentagegeldversicherung nicht plötzlich Geld zurückfordert.
Deshalb unser Tipp als unabhängige Versicherungsmakler:
BU + Krankentagegeld gemeinsam planen – sauber trennen – entspannt schlafen.
💬 Wichtig:
Zu diesem Thema gibt’s eine eigene Website mit noch mehr Infos. Lies auf unserer Seite nach!