§ 163 VVG – Darf dein Versicherer die BU-Beiträge einfach erhöhen?

Jetzt wird’s amtlich:
Laut § 163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) darf ein Versicherer die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nachträglich anheben, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.

Klingt im ersten Moment beunruhigend? Ist es aber nicht unbedingt – wenn du weißt, worauf es ankommt.

📈 BU-Beitragserhöhung durch § 163 VVG – was steckt dahinter?

Vereinfacht gesagt erlaubt der Paragraph 163 VVG dem Versicherer, Beitragsanpassungen über das ursprünglich vereinbarte Niveau hinaus vorzunehmen – wenn die Kalkulationsgrundlagen nicht mehr ausreichen. Das kann zum Beispiel bei unerwartet hoher Inflation, steigender Lebenserwartung oder wirtschaftlicher Schieflage der Fall sein.

Viele Verbraucherschützer empfehlen, nur Tarife mit Verzicht auf § 163 VVG abzuschließen.
Klingt logisch – denn niemand will mehr zahlen als vereinbart. Aber: Diese Sichtweise greift zu kurz.

💡 Unser Standpunkt: Nicht der Verzicht zählt, sondern die Leistungsfähigkeit

Ein Versicherer, der im Notfall durch moderate Beitragsanpassungen zahlungsfähig bleibt, ist uns lieber als einer, der aus Prinzip „nicht erhöhen darf“, aber im Ernstfall die Leistung einstellt, weil das Geld fehlt.

Wenn du berufsunfähig bist und deine BU-Rente bekommst, dann willst du vor allem eines: dass sie weiter fließt. Und genau dafür sorgt § 163 im Zweifel.

🏦 Wichtig: Setze auf finanzstarke Versicherer

Nicht jeder Versicherer nutzt § 163 – und bei vielen spielt er in der Praxis kaum eine Rolle.
Aber wenn es darauf ankommt, zählt die wirtschaftliche Stabilität. Deshalb gilt:

🔒 Wähle nur Versicherer mit Top-Ratings und hoher Finanzkraft
📈 Achte auf eine nachhaltige Tarifkalkulation – lieber fair kalkuliert als künstlich billig
✅ Und sprich mit einem Makler, der dir offen erklärt, was im Vertrag steht – und warum

📌 Fazit: § 163 VVG ist kein Grund zur Panik – sondern ein Hinweis auf Verantwortung

Deine Berufsunfähigkeitsversicherung soll im Ernstfall für dich da sein – und zwar zuverlässig.
Wenn der Versicherer durch § 163 die Möglichkeit hat, langfristig zahlungsfähig zu bleiben, ist das kein Nachteil – sondern unter Umständen ein echter Schutz für dich als Leistungsempfänger.

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