Schuhwerk am Steuer im Pflegedienst: Was erlaubt ist – und wann es gefährlich wird

Ein warmer Sommertag, die nächste Pflegetour steht an. Eine Mitarbeiterin steigt mit Sandalen oder Flip-Flops ins Dienstfahrzeug.

Eigentlich nichts Besonderes.

Und tatsächlich gibt es in Deutschland keine allgemeine Vorschrift, die bestimmte Schuhe beim Autofahren grundsätzlich verbietet. Auch barfuß zu fahren ist nicht pauschal verboten. Trotzdem kann ungeeignetes Schuhwerk bei einem Unfall plötzlich eine Rolle spielen. ADAC

Gerade in ambulanten Pflegediensten ist das ein typischer Hidden Point: eine Kleinigkeit im Alltag, über die kaum jemand nachdenkt – bis genau daraus ein Schaden entsteht.

Pflegekraft im Dienstfahrzeug mit verrutschtem Flip-Flop am Pedal
Flip-Flops am Steuer sind nicht automatisch verboten – können aber die sichere Bedienung der Pedale erschweren

Flip-Flops am Steuer: erlaubt bedeutet nicht automatisch sinnvoll

Die häufigste Frage zuerst:

Darf man mit Flip-Flops Auto fahren?

Grundsätzlich ja.

Es gibt keine allgemeine Straßenverkehrsvorschrift, die Flip-Flops, Sandalen, hohe Absätze oder das Barfußfahren grundsätzlich untersagt. Das Oberlandesgericht Bamberg hat bereits entschieden, dass allein das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk nicht automatisch eine Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt. Dejure

Damit ist die Sache allerdings nicht erledigt.

Denn ein Gericht kann sehr wohl prüfen, ob ungeeignetes Schuhwerk für einen Unfall mitursächlich war.

Der entscheidende Unterschied lautet also:

Nicht der Schuh an sich ist das Problem – sondern was dadurch beim Fahren passiert.

Was kann bei ungeeignetem Schuhwerk passieren?

Beim Autofahren müssen Gas-, Brems- und gegebenenfalls Kupplungspedal jederzeit sicher bedient werden können.

Locker sitzende Schuhe können dabei Nachteile haben.

Ein Flip-Flop kann vom Fuß rutschen oder sich an einem Pedal beziehungsweise im Fußraum verfangen. Bei weichen oder glatten Sohlen kann die Kraftübertragung schlechter sein. Sehr hohe Absätze können wiederum verhindern, dass ein Pedal bei einer Notbremsung vollständig durchgetreten wird. Der ADAC empfiehlt deshalb Schuhe, die festen Halt bieten, nicht von den Pedalen abrutschen, eine gute Kraftübertragung ermöglichen und nicht so breit sind, dass unbeabsichtigt mehrere Pedale gleichzeitig betätigt werden. ADAC

Aus der vermeintlichen Kleinigkeit „Ich fahre nur schnell zwei Straßen weiter“ kann deshalb in einer kritischen Situation ein echtes Problem werden.

Der typische Pflegealltag macht das Thema besonders interessant

Warum greifen wir dieses Thema speziell für ambulante Pflegedienste auf?

Weil dort nicht einmal morgens ins Fahrzeug gestiegen und abends wieder ausgestiegen wird.

Pflegekräfte fahren häufig:

  • viele kurze Strecken,
  • unter engem Zeitplan,
  • mit ständigem Ein- und Aussteigen,
  • zwischen Wohnungen, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen,
  • bei unterschiedlichsten Wetterbedingungen.

Gerade im Sommer ist es nachvollziehbar, dass eine Pflegekraft vielleicht mit offenen Schuhen arbeitet oder nach einem Patientenbesuch schnell wieder in den Wagen steigt.

Das heißt nicht, dass daraus automatisch ein Unfall entsteht.

Aber genau solche täglichen Gewohnheiten gehören zu den Faktoren, die man betrachten sollte, wenn ein Fuhrpark immer wieder kleinere Schäden produziert.

Was passiert, wenn es tatsächlich zum Unfall kommt?

Jetzt wird es versicherungsrechtlich interessant.

Angenommen, eine Mitarbeiterin fährt mit Flip-Flops. Ein Fahrzeug vor ihr bremst plötzlich stark. Beim Wechsel auf das Bremspedal rutscht ihr Fuß ab und sie fährt auf.

Dann kann die Frage entstehen:

Hätte der Unfall mit geeignetem Schuhwerk verhindert werden können?

Genau darauf kommt es an.

Der ADAC weist darauf hin, dass ungeeignetes Schuhwerk im Schadenfall zu einer Mithaftung führen kann, wenn die Schuhwahl für den Unfall relevant war. Auch bei der eigenen Kaskoversicherung kann die Frage der groben Fahrlässigkeit eine Rolle spielen. ADAC

Das bedeutet aber ausdrücklich nicht:

Flip-Flops = automatisch kein Versicherungsschutz.

So pauschal wäre die Aussage falsch.

Es muss immer der konkrete Unfallhergang betrachtet werden.

Besonders wichtig: Dienstfahrt ist nicht gleich Privatfahrt

Für einen Pflegedienst kommt noch eine weitere Ebene hinzu.

Die Mitarbeiterin fährt nicht zum Badesee.

Sie sitzt während ihrer Arbeitszeit im Fahrzeug und fährt zum nächsten Patienten.

Damit wird aus einer privaten Entscheidung über das Schuhwerk möglicherweise auch eine Frage der betrieblichen Organisation und Arbeitssicherheit.

Das bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber kontrollieren muss, welches Schuhmodell jeder Mitarbeiter morgens trägt.

Aber Fahrsicherheit kann Bestandteil einer Fahrerunterweisung und einer klaren betrieblichen Sicherheitskultur sein.

Auch die DGUV weist allgemein darauf hin, dass ungeeignetes Schuhwerk neben Stress, Hektik und Unachtsamkeit zu verhaltensbedingten Unfallursachen gehören kann. DGUV

Die interessante Frage lautet deshalb nicht: „Sind Flip-Flops verboten?“

Diese Frage ist eigentlich zu kurz gedacht.

Für einen Pflegedienst sind viel interessanter:

Kann der Mitarbeiter das Fahrzeug jederzeit sicher bedienen?

Kann der Fuß vom Pedal abrutschen?

Kann sich ein Schuh im Fußraum verklemmen?

Kann bei einer Vollbremsung genügend Kraft aufgebracht werden?

Und:

Haben wir unsere Mitarbeiter überhaupt einmal darauf aufmerksam gemacht?

Genau dort beginnt Schadenprävention.

Auch ausgezogene Schuhe können zum Problem werden

Ein weiterer Punkt wird gerne vergessen.

Man könnte auf die Idee kommen:

„Dann ziehe ich die Flip-Flops eben während der Fahrt aus.“

Damit ist das Problem aber nicht automatisch gelöst.

Lose Schuhe dürfen nicht so im Fahrerfußraum liegen, dass sie unter Gas-, Brems- oder Kupplungspedal geraten können. Der ADAC empfiehlt, gewechseltes Schuhwerk sicher zu verstauen – beispielsweise im Kofferraum oder im Beifahrerfußraum. ADAC

Das ist wiederum typisch für unsere Hidden Points:

Nicht spektakulär.

Aber ein herumliegender Schuh unter dem Bremspedal kann plötzlich sehr spektakuläre Folgen haben.

Und was ist mit hohen Absätzen?

Auch High Heels sind nicht generell verboten.

Technisch können sie aber problematisch sein.

Bei einem hohen Absatz verändert sich die Stellung des Fußes. Dadurch kann insbesondere bei längeren Pedalwegen die sichere und vollständige Betätigung des Pedals erschwert werden. Der ADAC weist darauf hin, dass ein Pedal in einer Notbremssituation möglicherweise nicht vollständig durchgedrückt werden kann. ADAC

Für eine Pflegekraft, die im Laufe eines Arbeitstages zahlreiche Touren fährt, ist deshalb praktisches und sicheres Schuhwerk ohnehin sinnvoll.

Was sollten Pflegedienste daraus machen?

Ich würde daraus keine komplizierte Dienstanweisung über erlaubte und verbotene Schuhmodelle machen.

Das Thema lässt sich viel einfacher lösen.

1. Fahrsicherheit in die Fahrerunterweisung aufnehmen

Ein kurzer Hinweis reicht häufig:

Beim Führen von Dienstfahrzeugen ist Schuhwerk zu tragen, mit dem die Pedale jederzeit sicher bedient werden können.

Damit wird aus einem vermeintlichen Nebenthema eine klare Sicherheitsregel.

2. Keine Verbotsliste erstellen

„Flip-Flops verboten, Sandalen erlaubt, Absatz maximal drei Zentimeter“ wäre aus unserer Sicht unnötig kompliziert.

Die bessere Regel lautet:

Der Fahrer muss das Fahrzeug jederzeit sicher bedienen können.

3. Ersatzschuhe im Fahrzeug können eine einfache Lösung sein

Gerade wenn Mitarbeiter im Sommer offene Schuhe tragen möchten, kann ein Paar leichte, feste Schuhe im Fahrzeug eine sehr einfache Lösung sein.

Vor der Tour wechseln – fertig.

4. Kleine Ursachen ernst nehmen

Wenn ein Pflegefuhrpark viele Schäden produziert, lohnt sich nicht nur der Blick auf Beiträge und Selbstbeteiligungen.

Es lohnt sich auch zu fragen:

Warum entstehen diese Schäden überhaupt?

Und genau da gehören Schuhwerk, Ablenkung, Zeitdruck, Sehhilfe und ähnliche Alltagsthemen dazu.

Schadenmanagement beginnt vor dem Unfall

Bei einer hohen Schadenquote wird häufig zuerst der Versicherer betrachtet.

Warum wird unser Vertrag teurer?

Warum steigt die Selbstbeteiligung?

Warum möchte der Versicherer sanieren?

Das sind berechtigte Fragen.

Aber mindestens genauso wichtig ist:

Was können wir selbst beeinflussen?

Vielleicht ist nicht jeder Schaden vermeidbar.

Aber wenn schon kleine organisatorische Hinweise dazu führen, dass Mitarbeiter bewusster fahren, lohnt sich das.

Denn im Pflegefuhrpark entstehen Kosten häufig nicht nur durch große Unfälle.

Es sind die vielen kleinen Situationen des Alltags.

Fazit: Nicht verboten heißt nicht ungefährlich

Flip-Flops, Sandalen, hohe Absätze oder das Fahren ohne Schuhe sind in Deutschland nicht generell verboten.

Das heißt aber nicht, dass sie immer eine gute Idee sind. ADAC

Wenn ungeeignetes Schuhwerk dazu beiträgt, dass ein Fahrer von einem Pedal abrutscht, nicht ausreichend bremsen kann oder einen Unfall nicht verhindert, können daraus haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen entstehen. ADAC

Für einen ambulanten Pflegedienst lautet die praktische Konsequenz deshalb nicht:

„Wir verbieten Flip-Flops.“

Sondern:

Wer für unseren Pflegedienst fährt, sollte das Fahrzeug jederzeit sicher bedienen können.

Manchmal beginnt professionelles Fuhrparkmanagement eben nicht mit einer Versicherungspolice.

Sondern bei den Schuhen der Person hinter dem Lenkrad.

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