Kurz zusammengefasst: Wer gut verdient und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt hohe Beiträge – bekommt aber im Krankheitsfall trotzdem nur einen Bruchteil seines Einkommens zurück. Die Lücke ist größer als die meisten ahnen.
Du zahlst den Höchstbeitrag – aber bekommst Du auch Höchstleistung?
Als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst Du 2026 Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich. Für Kinderlose bedeutet das einen GKV-Höchstbeitrag von über 1.261 Euro pro Monat – Kranken- und Pflegeversicherung zusammengerechnet.
Das ist eine stattliche Summe. Und sie lässt einen berechtigten Gedanken aufkommen: Wenn ich schon so viel einzahle – bekomme ich dann auch entsprechend viel zurück, wenn ich krank werde?
Die ehrliche Antwort lautet: Nein.
Das Problem: Das Krankengeld der GKV ist gedeckelt
Hier liegt der entscheidende Systemfehler für Besserverdiener und freiwillige GKV-Mitglieder.
Das gesetzliche Krankengeld berechnet sich zwar auch auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze – aber es ist nach oben hart begrenzt. Die GKV zahlt maximal 70 % des Bruttoregelentgelts, und dabei nie mehr als 90 % des Nettoeinkommens.
Das klingt abstrakt. Deshalb ein konkretes Beispiel:
Rechenbeispiel: Was bleibt wirklich übrig?
Angestellter, freiwillig GKV-versichert, Bruttogehalt: 8.000 Euro/Monat
| Betrag | |
|---|---|
| Bruttogehalt | 8.000 € |
| Nettoeinkommen (ca.) | 4.800 € |
| Gesetzliches Krankengeld (max. 70 % der BBG = 5.812,50 €) | ca. 2.830 € netto |
| Einkommenslücke pro Monat | ca. 1.970 € |
Fast 2.000 Euro weniger pro Monat – und das ab dem 43. Krankheitstag. Miete, Kredit, Unterhalt, Leasingrate – die laufen alle weiter.
Wer ein Bruttogehalt von 6.000 Euro hat, verliert im Krankheitsfall monatlich gut 1.200 bis 1.500 Euro. Bei 10.000 Euro brutto wird die Lücke noch größer, weil das Krankengeld ohnehin bei der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist.
Was die Beitragsbemessungsgrenze damit zu tun hat
Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV liegt 2026 bei 69.750 Euro jährlich, also 5.812,50 Euro monatlich. Das bedeutet: Egal wie viel Du verdienst – das Krankengeld der GKV wird maximal auf Basis dieses Betrags berechnet.
Das Krankengeld der GKV ist auf maximal 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze begrenzt – das sind 2026 maximal 135,63 Euro pro Tag.
Wer also 8.000 oder 10.000 Euro brutto verdient, bekommt genauso viel Krankengeld wie jemand mit 5.812 Euro. Die Differenz zum tatsächlichen Einkommen trägt der Besserverdiener allein.
Freiwillig versichert: Noch ein zusätzliches Risiko
Für freiwillige GKV-Mitglieder – also für alle, die über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro jährlich liegen und sich dennoch für die GKV entschieden haben – kommt noch ein weiteres Detail hinzu:
Bei freiwillig versicherten Selbständigen und Freiberuflern besteht oft gar kein Anspruch auf Krankengeld – es sei denn, er wurde explizit eingeschlossen. Wer diesen Punkt übersehen hat, steht im Ernstfall ohne jede Leistung da.
Und selbst wenn Krankengeld eingeschlossen ist: Die Lücke zum tatsächlichen Einkommen bleibt – wegen der Deckelung an der Beitragsbemessungsgrenze.
Was eine Krankentagegeldversicherung hier leistet
Die private Krankentagegeldversicherung schließt genau diese Lücke. Du vereinbarst einen festen Tagessatz, der Deinem tatsächlichen Nettoeinkommen entspricht – und bekommst diesen Betrag täglich ausgezahlt, solange Du krankgeschrieben bist.
Konkret bedeutet das:
- Du bestimmst selbst, ab wann die Versicherung zahlt (Karenzzeit)
- Du bestimmst wie viel täglich gezahlt wird – abgestimmt auf Deine echten Fixkosten
- Die Zahlung läuft unabhängig vom gesetzlichen Krankengeld
- Im Zusammenspiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht ein lückenloses Schutzkonzept
Für zusätzliche 50 Euro Krankentagegeld fallen monatlich rund 20 Euro Beitrag an – gemessen an der möglichen Einkommenslücke von mehreren Tausend Euro pro Monat ein überschaubarer Betrag.
Das wird oft übersehen: BU und Krankentagegeld müssen zusammenpassen
Gerade für freiwillige GKV-Mitglieder mit höherem Einkommen gilt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung allein reicht nicht. Sie zahlt erst nach einer medizinischen Prüfung, rückwirkend – und manchmal erst Monate nach der Ersterkrankung.
In der Zwischenzeit muss das Krankentagegeld die finanzielle Stabilität sichern. Und beide Verträge müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass es keine Rückforderungsansprüche gibt, wenn die BU rückwirkend leistet.
Das ist keine Theorie – das ist gelebte Beratungspraxis.
Fazit: Hoher Beitrag, kleine Leistung – das muss nicht so bleiben
Als gut verdienender freiwilliger GKV-Versicherter zahlst Du jeden Monat den Höchstbeitrag in die gesetzliche Krankenversicherung. Im Krankheitsfall wirst Du trotzdem nur einen Bruchteil Deines Einkommens zurückbekommen. Die Lücke zwischen dem, was Du verdienst, und dem, was die GKV zahlt, kann schnell mehrere Tausend Euro pro Monat betragen.
Die gute Nachricht: Diese Lücke lässt sich schließen – mit einer auf Dich abgestimmten Krankentagegeldversicherung, die Hand in Hand mit Deiner BU arbeitet.
Wir berechnen für Dich in Melsungen exakt, wie groß Deine persönliche Deckungslücke ist – und wie Du sie mit einem passgenauen Krankentagegeld schließt.