Wenn aus kleinen Problemen große Kosten werden
Egal ob Neubau, Umbau oder energetische Sanierung – wer baut, weiß: Es läuft selten alles glatt. Eine fehlerhafte Statik, mangelhafte Bauausführung oder Streit mit dem Bauträger können nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld kosten.
Oft kommt es schneller zum Rechtsstreit, als man denkt. Und dann stellt sich die Frage: Wer zahlt die Anwalts- und Gerichtskosten? Viele Bauherren gehen davon aus, dass ihre normale Rechtsschutzversicherung auch beim Hausbau oder bei Sanierungen einspringt. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum.
Warum die klassische Rechtsschutzversicherung meist nicht ausreicht
Standard-Verträge schließen Baurisiken grundsätzlich aus. Das bedeutet: Streitigkeiten rund um Bau, Umbau oder Sanierung sind nicht automatisch versichert. Ohne spezielle Absicherung kann ein Prozess schnell fünfstellige Summen kosten – selbst wenn Du gar nicht der Verursacher bist.
Die Lösung: Bauherren-Rechtsschutz
Der Bauherren-Rechtsschutz schützt Dich gezielt bei juristischen Auseinandersetzungen rund um Dein Bauprojekt. Mit unserem Partner ÖRAG erhältst Du einen Vertrag, der speziell auf Bau- und Sanierungsvorhaben ausgelegt ist – und das ohne mehrjährige Wartezeit, wie sie andere Versicherer oft verlangen.
Wichtige Vorteile auf einen Blick:
- Sofortiger Versicherungsschutz: keine Wartezeit – der Schutz greift direkt nach Vertragsbeginn.
- Deckungssumme: bis zu 100.000 € je Rechtsschutzfall.
- Flexible Selbstbeteiligung: wähle zwischen 250 €, 400 €, 850 € oder 1.000 €.
- Keine Selbstbeteiligung, wenn der Fall durch eine Beratung erledigt wird.
- Laufzeit: fünf Jahre mit bis zu drei Jahren Nachmeldefrist.
- Rückwirkender Schutz: für Schäden bis zu ein Jahr vor Versicherungsbeginn, sofern sie beim Abschluss noch nicht bekannt waren.
Wann muss der Vertrag abgeschlossen werden?
Ganz wichtig: Der Antrag auf Bauherren-Rechtsschutz muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.
Bei Bauträgerobjekten zählt das Datum des notariellen Kaufvertrags. Ein Abschluss ist maximal ein Jahr vor Baubeginn möglich.
Welche Voraussetzungen gelten?
Um den Bauherren-Rechtsschutz abzuschließen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Der Antrag wird vor dem ersten Spatenstich gestellt.
- Es besteht bereits eine Sparkassenfinanzierung oder eine Bauleistungsversicherung, Bauherren-Haftpflicht o. Ä.
- Das Objekt wird privat genutzt (maximal vier Wohneinheiten, keine Denkmalschutz-Immobilie).
- Die Bau- bzw. Kaufsumme liegt unter 2 Mio. Euro.
Beispiel aus der Praxis
Du hast bereits eine Architektin beauftragt, bevor der Bauherren-Rechtsschutz abgeschlossen wurde. Nach dem Baubeginn stellt sich heraus, dass die Statik fehlerhaft berechnet wurde. Obwohl der Schaden bereits vor Vertragsbeginn entstanden ist, erhältst Du eine Deckungszusage, weil der Schaden beim Abschluss noch nicht bekannt war – und weil der Vertrag rückwirkenden Schutz bis zu einem Jahr bietet.
Fazit: Schutz, der sich wirklich lohnt
Gerade bei energetischen Sanierungen, wo viele Gewerke beteiligt sind, kann schnell etwas schiefgehen. Mit einem Bauherren-Rechtsschutz bist Du finanziell und rechtlich auf der sicheren Seite – vom ersten Spatenstich bis lange nach Abschluss der Bauphase.