Hand aufs Herz: Wann hast du das letzte Mal das Kleingedruckte in deinem Versicherungsvertrag gelesen? Wahrscheinlich kurz nachdem du deine Socken nach Farben sortiert hast – also nie. Aber es gibt da ein Wort, das klingt wie eine mittelalterliche Strafpredigt, entscheidet aber darüber, ob du im Schadenfall auf deinem Geld sitzen bleibst: Obliegenheiten.
Was sind diese „Obliegenheiten“ eigentlich?
Vereinfacht gesagt: Es sind die Spielregeln. Die Versicherung sagt: „Ich schütze dich, aber du musst dich benehmen.“ Das Gesetz nennt das „Verhaltensnormen“. Wenn du die ignorierst, darf der Versicherer den Geldhahn zudrehen – oder den Vertrag gleich ganz in den Schredder werfen.
Vor dem Ja-Wort: Die Beichte
Schon beim Antrag geht’s los. Wer beim Hobby schummelt (z. B. das BMX-Downhill-Rennen als gemütliche Radtour tarnt), riskiert bei einem Unfall alles. Ehrlichkeit ist hier nicht nur eine Tugend, sondern bares Geld wert.
Während der Beziehung: Pass auf deine Sachen auf!
Stell dir vor, du baust ein Gerüst an dein Haus. Für dich ist es eine Renovierungshilfe, für einen Einbrecher eine Luxus-Treppe in den ersten Stock. Das ist eine sogenannte Gefahrerhöhung. Wer sowas nicht meldet, spielt mit dem Feuer – wortwörtlich.
Der BGH hat gesprochen: Ausreden gelten nicht mehr
Früher konnte man oft sagen: „Die Klausel mit den Sicherheitsvorschriften war mir zu kompliziert.“ Damit ist jetzt Schluss! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25.09.2024 entschieden: Die Generalklausel, dass du gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften (wie den E-Check oder die Abnahme eines Pizzaofens) einhalten musst, ist gültig und für jeden verständlich.
Der Profi-Tipp:
Such dir Tarife, die auf die Einrede der „groben Fahrlässigkeit“ verzichten. Dann zahlt die Versicherung oft selbst dann noch, wenn du mal kurz geschlafen hast.