Manche Geschichten wünscht man sich, wären erfunden. Diese hier leider nicht:
Eine Frau, die Jahre zuvor an Krebs erkrankt war, hatte von einem Vertreter einer großen Versicherungsgesellschaft eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen – trotz laufender Nachsorgeuntersuchungen.
Als sie Jahre später zur Kontrolle zu uns kam, fiel uns sofort auf: Der Antrag war unsauber und fahrlässig ausgefüllt. Keine Angabe zur Erkrankung, keine Hinweise auf die Nachsorgeuntersuchungen.
Was hier schieflief: die Anzeigepflicht
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: Du musst alle geforderten Angaben zu Vorerkrankungen und Behandlungen wahrheitsgemäß machen. Das nennt sich vorvertragliche Anzeigepflicht.
Wird diese verletzt – etwa weil wichtige Erkrankungen verschwiegen werden – kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten. Heißt: Du bekommst keine Leistung, obwohl Du jahrelang Beiträge gezahlt hast.
Genau das drohte dieser Kundin. Denn auch wenn der Vertreter den Antrag ausgefüllt hat – unterschrieben hat sie ihn selbst. Und damit trägt sie am Ende die Verantwortung.
Warum macht jemand so etwas?
Ganz ehrlich: Wegen der Provision.
Der Vertreter hatte offensichtlich kein Interesse an einer langfristigen, sauberen Lösung für die Kundin – sondern nur an seinem Abschluss.
Er hat sämtliche Hinweise auf die Erkrankung und Nachsorge einfach „wegberaten“.
Ein paar Kreuze an den richtigen Stellen, keine Nachfragen, kein Hinweis auf mögliche Konsequenzen.
Die Kundin schreibt den Versicherer an
Sie weist auf diese Fehlberatung hin und möchte Ihr Geld zurück haben:

Und der Versicherer?
Wir haben den Fall damals begleitet und die Kundin bei einer Beschwerde unterstützt.
Die Reaktion des Versicherers? Schulterzucken.
Verantwortung? Fehlanzeige.

Für uns ist das unverständlich. Wer als Versicherer so einen Vertrieb schützt, macht sich mitverantwortlich. Aber leider ist das kein Einzelfall.
Makler statt Vertreter – weil Du mehr als nur ein Vertrag bist
Solche Fälle zeigen, warum es so wichtig ist, mit einem unabhängigen Makler zusammenzuarbeiten. Wir stehen nicht auf der Seite eines bestimmten Versicherers – sondern an Deiner Seite.
Unsere Aufgabe ist es, Dir ehrlich zu sagen, was möglich ist – und was nicht.
Wenn wir sehen, dass eine Absicherung unter bestimmten Voraussetzungen nicht sinnvoll oder nicht tragfähig ist, sprechen wir das offen an.
Und wenn es bessere Wege gibt, z. B. über Sonderaktionen oder gezielte Antragsstrategien, dann nutzen wir diese – auf saubere und rechtlich sichere Weise.
Fazit: Kein Vertrag ist besser als ein falscher
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur dann etwas wert, wenn sie im Ernstfall auch leistet.
Verträge, die auf geschönten Anträgen basieren, sind nichts wert – im Gegenteil: Sie wiegen Dich in falscher Sicherheit.
Darum gilt:
🔹 Lass Dich unabhängig beraten.
🔹 Achte auf vollständige Angaben im Antrag.
🔹 Unterschreibe nichts, was Du nicht verstanden hast.
Und wenn Du unsicher bist, ob Dein bestehender Vertrag wirklich solide ist – melde Dich gern. Wir prüfen das für Dich. Ehrlich. Transparent. Und immer in Deinem Interesse.